Frage an Kerstin Griese von Melanie B. bezüglich Energie
Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Enkel !
Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,
ich habe am 3. Juli im Bundestag für das Kohleausstiegsgesetz gestimmt. Das ist ein großer Schritt für mehr Nachhaltigkeit und mehr erneuerbare Energien. Auch in Verantwortung für künftige Generationen ist mir das sehr wichtig.
Der Kohleausstieg ist ein hochkomplexes Vorhaben, das sehr viele Interessen berührt. Die Bundesregierung hat versucht, all diesen Interessen gerecht zu werden, indem sie die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt hat. In der KWSB ist es gelungen, einen von einer breiten Mehrheit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu erzielen. An der Erarbeitung der Empfehlungen waren Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft, von Industrieverbänden, Gewerkschaften, Umweltverbände und der Wissenschaft beteiligt.
Wichtig ist, dass wir mit dem jetzt Beschlossenen allen Betroffenen größtmögliche Rechtsicherheit und Planungssicherheit geben, gleichzeitig aber auch künftigen Regierungen ausreichend Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung von Energie- und Klimapolitik lassen. Also Verlässlichkeit auf der einen und gleichzeitig politische Flexibilität auf der anderen Seite.
In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken um jeweils drei Jahre vorgezogen werden und damit das Ausstiegsjahr 2035 erreicht werden kann. Erfolgt diese Entscheidung rechtzeitig – so mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken vereinbart – kann dieses Vorziehen des Ausstiegs ohne weitere Entschädigungen erfolgen. Auch ein Ausstieg vor 2035 bleibt möglich.
Parallel müssen wir außerdem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller vorankommen. Ein wichtiger Schritt muss dazu im Herbst mit einer umfassenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese