Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Petra G. •

Frage an Kerstin Griese von Petra G. bezüglich Verbraucherschutz

Pläne für Gutscheinlösungen in Corona-Zeiten

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Frau Griese
ich wende mich mit der Bitte an Sie, sich für das Beibehalten geltender Verbraucherrechte
einzusetzen. Denn die Entscheidung, dass teilweise erhebliche finanzielle Mittel von Reisenden bis
Ende 2021 bei den Reise-, Flug- und Veranstaltungsanbietern mittels Gutscheinen gebunden sein
werden, ist aus meiner Sicht eine falsche Entscheidung.
Nach der Pauschalreise-Richtlinie hat der Verbraucher das Recht, dass ihm seine Vorauszahlungen für
ausgefallene Reisen innerhalb von vierzehn Tagen zurückerstattet werden. Die Fluggastrechte-
Verordnung sieht eine Erstattung sogar nach sieben Tagen vor, wenn die Fluggesellschaft den Flug
storniert.
Auch wenn diese Regelungen in der aktuellen Situation sicherlich eine große Herausforderung für
Unternehmen darstellen, ist es der falsche Weg, deshalb langjährig bewährte Verbraucherrechte
auszusetzen oder gar abzuschaffen. Es würde der Branche mehr schaden als nutzen, in das bewährte,
austarierte System einzugreifen: Der Insolvenzschutz von Pauschalreisenden und die
Verbraucherrechte bei Mängeln der Reise sind nicht Ausdruck einer "Vollkaskomentalität". Sie sind ein
angemessener Ausgleich dafür, dass Reisende bereits vor der Reise diese vollständig bezahlen
müssen. Vorleistungspflichten werden deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch typischerweise
abgesichert. So auch bei der Pauschalreise.
Der Erfolg der Pauschalreise gründet sich maßgeblich darauf. Hier das Vertrauen der Verbraucherinnen
und Verbraucher in die Reisebranche weiter zu erschüttern, ist der falsche Weg.
Die Gutscheinlösung verschiebt außerdem lediglich das Liquiditätsproblem der Anbieter. Wenn ich im
Herbst oder nächsten Sommer meinen Gutschein einlösen sollte, erhält das Unternehmen keinen Cent
frisches Geld. Ob und in welchem Umfang überhaupt Reisen möglich sein werden, weiß heute auch
noch niemand.
Viel geeigneter erscheint mir der Vorschlag der Verbraucherzentralen, den einige Verbände der
Reisebranche ebenfalls gemacht haben: Ein mit staatlichen Krediten abgesicherter
Reisesicherungsfonds stellt die Liquidität von akut gefährdeten Reiseunternehmen und Airlines sicher.
Bei Flugbuchungen oder Veranstaltungen sollen die Gutscheine noch nicht einmal gegen Insolvenz
abgesichert sein, während zeitgleich diverse Staatshilfen für Unternehmen zur Verfügung stehen. Das
ist ein nicht nachvollziehbares Missverhältnis in der Belastung.
Freiwillige Solidarität hätte ich gern geübt, wo mir dies möglich ist. Zwangssolidarität lehne ich ab.
Ich bitte Sie daher eindringlich: Setzen Sie sich für den Erhalt der Verbraucherrechte ein. Setzen Sie
sich für den Reisesicherungsfonds als zusätzliche Hilfe für die Tourismuswirtschaft ein. Denn in der
Corona-Krise sind wir Verbraucher genauso dringend auf finanzielle Sicherheit angewiesen wie
Unternehmen.

Mit besten Grüßen
P. G.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grenzstein,

die Bundesregierung hat eine Lösung vorgelegt, die die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen schützt und gleichzeitig den vielen Reiseveranstaltern und Reisevermittlern hilft. Der Veranstalter bzw. das Reisebüro soll Gutscheine anstatt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlung anbieten können. Dieser Gutschein soll über die bestehende Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters hinaus auch staatlich vor Insolvenz abgesichert werden. Somit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher die Sicherheit haben, dass ihr erhaltener Gutschein seinen Wert behält.

Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie haben die Kundinnen und Kunden die freie Wahl, einen Gutschein anzunehmen. Die EU-Kommission hat dies in den letzten Wochen noch einmal deutlich gemacht.
Die nun von der Bundesregierung beschlossene Lösung ist aus meiner Sicht ein guter
Interessensausgleich zwischen Verbraucherrechten und Tourismuswirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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