Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Klaus G. •

Frage an Kerstin Griese von Klaus G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2006 habe ich eine Erdwärmepumpe installieren lassen. Mit dem örtliche Versorger RWE Essen (es ging nur mit dem örtlichen Versorger) wurde ein Liefervertrag abgeschlossen. Der Vertrags-Preis beläuft sich auf 0,1239 € / KWh incl. Der gesetzlichen MWST plus Mess- und Schaltpreis. Eine Vertragsbindung war auf 5 Jahre festgesetzt. Am 19.07. 2007 hat das RWE den Vertrag einseitig mit der Begründung geändert: Er basiert auf den neuen verbraucherfreundlichen Gesetzen und Verordnungen.

- Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

- Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen sind einfacher und verständlicher aufgebaut und formuliert.

- Es entsteht für Sie keine Nachteile. Die Preise und Freigabezeiten für Ihre Wärmepumpe bleiben unverändert

Und der neue Vertrag bietet Ihnen darüber hinaus die o.g. Vorteile

Sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben, werden wir den Vertrag beenden und die Stromlieferung zu den Bedingen des beigefügten Vertrages fortführen.

Im Dezember 2007 erhielt ich vom RWE eine Preisanpassung zum 01.01.2008 über 7,5 %.

Nach meiner Feststellung bietet nur der örtliche Versorger einen Sondertarif für Wärmepumpenstrom an. Alle von mir angefragten Versorger sind nicht bereit Wärepumpenstrom außerhalb Ihres Versorgungsbereiches anzubieten. Es kann nicht im Sinne der Gesetzgebung sein, solche Sondertarife seitens der Versorger nur auf das eigene Versorgungsgebiet zu beschränken und darüber hinaus zu blockieren. Ich bitte mein Anliegen an kompetente Stellen weiterzuleiten und um Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Gemlau

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gemlau,

leider kann ich Ihnen zu Ihrer Frage keine Rechtsauskunft geben. Sie haben natürlich Recht, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, wenn vor Ort der Wettbewerb nicht funktioniert. Häufig liegt dies an zu hohen Durchleitungsentgelten, die es für Wettbewerber unattraktiv macht, ein eigenes Angebot zu machen. Ob dies in diesem Fall so ist, vermag ich nicht zu bewerten. Ich kann Ihnen nur den unverbindlichen Hinweis geben, dass Sie sich mit ihrem Fall – unter Beifügung sämtlicher Unterlagen – an das Landeskartellamt wenden können.

Ich habe Ihre Schilderung an das Bundesumweltministerium weitergeleitet. Die Nutzung der Wärmepumpentechnologie ist ein wertvoller Beitrag für eine klimaschonende Energieerzeugung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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