Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Peter L. •

Frage an Kerstin Griese von Peter L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

leider vermisse ich auf die letzte Frage eine eindeutige Antwort. Daher stelle ich sie noch einmal etwas anders formuliert. Mit welcher Begründung wird ein unterhaltsverpflichteter Vater, der seinen Verpflichtungen nachkommt, besteuert wir ein kinderloser Single? Er muss lediglich zahlen, muss von seinem mageren Restbehalt (als Arbeitsloser z.B. 770 Euro!!!!´) seine kompletten Wohn- und Lebenshaltungskosten selbst tragen und soll dann noch an den Umgangswochenenden die Kinder voll versorgen - selbstverständlich auch holen und zurückbringen. Wie soll er das finanzieren? Warum sind Kindesunterhaltskosten nicht steuerlich absetzbar, Ehegattenunterhalt dagegen schon? Welchen Sinn hat diese Verordnung? Warum wird sie nicht geändert, was nur fair wäre?

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lassen,

der Unterschied in der Besteuerung zwischen einem verheirateten und einem unverheirateten Vater hat seine Ursache im Ehegattensplitting. Ich kann ihnen eine eindeutige Antwort darauf geben, warum alle Versuche, dieses zu reformieren, bislang gescheitert sind: die Union hat sich geweigert, darüber in den Koalitionsverhandlungen zu sprechen.
Sie beklagen, dass die Kosten des Umgangs mit den Kindern nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Laut höchstrichterlicher Entscheidung sei es jedoch weder außergewöhnlich, dass ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt, noch seien die dadurch bedingten Besuchskosten außergewöhnlich. Folglich seien diese Kosten mit dem halben Kinderfreibetrag abgegolten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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