Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Ursula N. •

Frage an Kerstin Griese von Ursula N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,

ich bin seit 30 Jahren berufstätig und werde meine Berufstätigkeit noch ca. weitere 13 Jahre ausüben, um dann in den Rentenstand zu gehen.

Meine Frage lautet, warum ich, wenn mein Ehegatte stirbt, nicht die volle Witwenrente bekomme, sondern nur einen Teil des Unterschiedes zwischen meiner und seiner Rente? Wäre ich nicht berufstätig gewesen, stünde mir die volle Witwenrente zu.

Warum wird das so gehandhabt? Wird hiermit nicht einfach ein Teil der einer Witwe zustehenden Rente vom Staat vereinnahmt, nur weil sie berufstätig war? Gibt es derartige Einkommensbeschränkungen auch für nicht berufstätige Frauen bei der Witwenrente?

Ich fühle mich durch diese Regelung als berufstätige Frau mit einer Rente von € 1.109,00 nach 43 Berufsjahren als Sekretärin benachteiligt, denn meine Schwägerin, die nur sehr kurze Zeit berufstätig war, bekommt eine deutlich höhere Witwenrente als meine Altersrente. Auch meine Mutter hatte eine Witwenrente, die genauso hoch war, wie meine zu erwartende Altersrente.

Es sollte m. E. nicht sein, dass die sozialabgabenpflichtige Arbeit einen geringeren Stellenwert hat als die einer Hausfrau.

Ihrer Nachricht sehe ich gerne entgegen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ursula Nurkowski

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nurkowski,

ich kann ihre Haltung sehr gut verstehen. Leider ist es erst seit dem Antritt der rot-grünen Regierung 1998 so, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konsequent in den Mittelpunkt der Regierungspolitik gestellt wurden. Damit reagierte die Politik viel zu spät auf einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung, bei der Frauen schon längst selbstverständlich einer Berufstätigkeit nachgingen. Auf die Rentenpolitik wird dies jedoch erst in einigen Jahren zu Auswirkungen kommen. Denn wir dürfen nicht verkennen, dass es in der älteren Generation immer viele Frauen gibt, denen eine Vereinbarkeit von Kind und Beruf aus verschiedenen Gründen verwehrt war. Grundsätzlich haben sie aber Recht: mittel- bis langfristig muss auch bei der Rentenberechnung der Eigenvorsorge der Frauen ein höherer Stellenwert zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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