Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Sven A. •

Frage an Kerstin Griese von Sven A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Griese,

auf Herrn Scholtes Frage nach der Gefahr eines Missbrauchs von Daten antworten Sie wie folgt:

"für mich ist das keine Frage des Glaubens, sondern eine Frage der Gesetzgebung."

Kann es sein, dass Sie der Implikation der Frage ausweichen wollen? Ich verstehe sie jedenfalls so, dass Herr Scholte auch Ihre Risikoeinschätzung in Bezug auf ein potentiell übereifriges Verwenden des Datensatzes erfragte. So ungefähr wie Frau Zypries´ Ministerium unbedarft die IP-Adressen der Besucher des Internetauftrittes des BMJ speicherte, was erst gerichtlich gerügt werden musste, um es zu unterbinden (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781).

Ich würde mich über eine Antwort in diesem Sinne freuen, mit freundlichen Grüßen,
Sven Ahr

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ahr,

da wir in einem Rechtsstaat leben, gehe ich mit großer Überzeugung davon aus, dass die vom Bundestag beschlossenen Gesetze – gegebenenfalls unter Mithilfe der Justiz – eingehalten werden. Trotzdem mache ich mir eine Entscheidung in dieser Frage nicht leicht. Grundsätzlich bin ich dafür, bei der Vorratsdatenspeicherung eine restriktive Linie zu verfolgen. Erfreulicherweise war es der Bundesregierung gelungen, bei der zugrundeliegenden EU-Richtlinie trotz des Widerstandes vieler anderer Mitgliedsstaaten durchzusetzen, dass auf die individuellen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in höchstem Maße Rücksicht genommen wird. Für mich ist entscheidend, dass Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen, wenn dies ein richterlicher Beschluss erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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