Frage an Kerstin Griese von Patrick S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zum Thema Vorratsdatenspeicherung: Glauben sie wirklich wenn einmal die Daten der Vorratsdatenspeicherung da sind das diese wiklich nur zur Terroristenbekämpfung und für schwerwirgende Verbrechen genutzt wird? Wenn die Daten einmal da sind werden sie auch benutzt werden. Und denken sie auch das die ganzen aussländischen Staaten die über die Rechtshilfeübereinkommen ebenso auf diese Daten zugreifen können sich um unseren Datenschutz kümmern? Dort gibt es auf keinen Richter der erst sein O.K. geben muß.
Mfg
P. Scholtes
Sehr geehrter Herr Scholtes,
für mich ist das keine Frage des Glaubens, sondern eine Frage der Gesetzgebung. Im Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries steht unmissverständlich, dass das Telefon- und Internetkommunikation nur bei Vergehen, die mit einer Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren bestraft werden können, abgehört werden kann. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Waffenrecht, Beihilfe zur Fahnenflucht oder Verstößen gegen das Vereinsgesetz kann künftig nicht mehr abgehört werden.
In Hinblick auf die Rechtshilfeabkommen wird sich meines Wissens nichts ändern. Einen direkten Zugriff auf Daten wird es nicht geben. Sondern es muss ein Antrag auf Rechtshilfe gestellt werden. Über diese hat das Bundesamt für Justiz zu entscheiden. Die Hilfe kann aus Gründen des Datenschutzes verweigert werden, aber auch dann, wenn das anfragende Land in einer politischen Straftat ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese