Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Jürgen G. •

Frage an Kerstin Griese von Jürgen G. bezüglich Finanzen

Setzen Sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht ein?

Die Situation der Lebenspartner wird sich aufgrund der Erbschaftssteuerreform noch verschlechtern. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Zum Ausgleich soll der allgemeine Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 € erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass angemessen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Graf

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Graf,

vielen Dank für Ihre Email vom 12. August 2007. Die SPD setzt sich für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ein und befürwortet daher die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Erbschaftssteuerreform. Allerdings ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem, wie bereits 2001, nicht zustimmen wird.

Bedauerlicherweise lehnt unser derzeitiger Koalitionspartner CDU/CSU eine Gleichstellung ab. So scheiterten beamten- und steuerrechtliche Regelungen des 2000 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Lebenspartnerschaftsgesetzes am Widerstand der CDU/CSU - geführten Länder im Bundesrat. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein erster Schritt, um gleichgeschlechtlichen Partnerschaften rechtliche Anerkennung und Rechtssicherheit zu geben und um Benachteiligungen von homosexuellen gegenüber heterosexuellen Paaren abzubauen. Es wurde 2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts durch mehrere Punkte erweitert.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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