Frage an Kerstin Griese von Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Griese,
Ihre Antwort ist für mich nicht ausreichend.
1. EU-Richtlinie
Diese Richtlinie ist Stand heute noch nicht inkraft getreten, weil eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof dagegen anhängig ist. Ein Zwang, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, gibt es demnach nicht.
Die Bundesregierung in Person von Frau Zypris hat maßgeblich daran mitgearbeitet, diese Richtlinie in der EU durchzusetzen. Der "Kompromiss", den die Regierung erzielt haben will, ist ein fauler: Ohne die Bundesregierung gäbe es die EU-Richtlinie vermutlich nicht.
Anders als Sie es darstellen werden sehr wohl Handy-Standortdaten mitgespeichert. Das Anlegen von Bewegungsprofilen ist damit möglich geworden.
2. Websites
Über die gespeicherten IP-Adressen ist es sehr wohl möglich, auf die besuchten Websites zu schließen. Diese werden ebenfalls durch IP-Adressen eindeutig identifiziert.
3. Effektivität
Sie behaupten, dass für die effektive Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten eine Vorratsdatenspeicherung absolut notwendig ist. Wodurch belegen Sie Ihre Behauptung?
4. Datensicherheit
Die Erfahrung zeigt uns, dass Daten, sobald sie einmal erhoben wurden, auch für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen verwendet werden sollen (z.B. Mautdaten). Nach diversen Datenpannen bei der Bundeswehr und den Polizeibehörden ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in die freie Wildbahn gelangen oder von Hackern abgezogen werden. All dies lässt sich nur verhindern, wenn man das Sammeln von Personendaten auf ein Minimum reduziert.
Ich appeliere daher an Sie und Ihre Kollegen aus dem Bundestag, die Vorratsdatenspeicherung durch ein weiteres Moratorium auszusetzen und durch Experten (IT, Datenschützer und Verfassungsexperten) prüfen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß,
Jürgen Wahlmann
Sehr geehrter Herr Wahlmann,
die notwendigen Informationen, wie aus Sicht der SPD-Fraktion mit diesem Themenkomplex umzugehen ist, finden Sie in der Antwort auf ihren vorangegangen Brief. Dabei möchte ich noch einmal betonen: die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und unser aller Interesse an einer effektiven Strafverfolgung müssen dabei in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
Dies gilt im Übrigen auch für die vom Innenminister verlangten Online-Durchsuchungen, die einen extremen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Ohne dass die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird die SPD nicht zustimmen. Die SPD ist eine Rechtsstaatspartei und wird den von der CDU/CSU aufgezeigten Weg in einen Schnüffelstaat nicht mitmachen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese