Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bruno K. •

Frage an Kerstin Griese von Bruno K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

mich würde Ihre persönliche Meinung zur Kindesbetreuung nach einer Trennung der Eltern interessieren. Sprechen Sie sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus, oder gibt es Überlegungen z.B. die gemeinsam durchgeführte Betreuung als Regelfall einzuführen?

Weiterhin wüßte ich gerne ob Sie der Meinung sind, auch unverheiratete Väter sollten automatisch ein Sorgerecht bekommen (Abschaffung von §1626a BGB)

Gruß

Bruno Koch

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Koch,

ich finde es richtig, dass § 1626 Absatz 3 BGB lautet: Zum Wohle des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Deshalb begrüße ich, dass seit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 die gemeinsame elterliche Sorge für geschiedene wie für nicht miteinander verheiratete Eltern möglich ist und dass bei Entscheidungen, die für das Kind erhebliche Bedeutung haben, das gegenseitige Einvernehmen erforderlich ist.

Bei der Einfügung des § 1626 a BGB ging der Gesetzgeber davon aus, dass Eltern im Falle des Zusammenlebens mit dem Kind von der Möglichkeit der gemeinsamen Sorgerechtserklärung Gebrauch machen. Wir wissen aber, dass es Problemfälle gibt, in denen sich die Mutter gegen die sorgerechtliche Teilhabe des Vaters bis an die Grenze der Kindeswohlgefährdung sperren kann. Ebenso wissen wir, dass bei einem gestörten Elternverhältnis eine gemeinsame Sorge kraft Geburt nicht adäquat sein kann. Derzeit wird durch eine Evaluierung des Bundesjustizministeriums die Rechtswirklichkeit analysiert. Wenn diese vorliegt, werden wir den eventuellen Korrekturbedarf politisch diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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