Frage an Kerstin Griese von Friedrich S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
zum 01.07.07 tritt das neue Unterhaltsgesetz in Kraft.
1. Es stützt sich auf Beispiele von Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf. Er sollte als Experte eigentlich wissen, das bei einem Einkommen von 2280 Euro für die Kinder nicht der Mindestunterhalt von 188 Euro, sondern Unterhalt nach der Stufe 6 in Höhe von voraussichtlich 280 Euro zu zahlen ist. Das entspricht einer Erhöhung von 81 Euro zur bisherigen Regelung. Bei zwei Kindern muss der Unterhaltspflichtige also 162 Euro mehr zahlen. Da Kindesunterhalt im Gegensatz zu Ehegattenunterhalt nicht steuermindernd wirkt, steigt die Einkommenssteuerbelastung für den Unterhaltspflichtigen um rund 60 Euro.
Wenn die Mutter der Kinder aufgrund ihrer Erziehungsaufgaben auf Sozialhilfe angewiesen ist, dann bleibt von den 162 Euro kein Cent mehr bei den Kindern, weil Unterhalt als anzurechnendes Einkommen gegengerechnet wird. Insgesamt fehlen der "Familie" durch das neue Unterhaltsgesetz also rund 220 Euro.
Welche Gründe haben Sie, auf Kosten von Eltern und Kindern höhere Steuereinnahmen zu erzielen und das Sozialsystem zu entlasten?
2. Wenn die Kinder studieren, dann zahlt ein Unterhaltspflichtiger, der genauso viel Steuern wie ein Kinderloser zu zahlen hat, für ein Kind rund 120000 Euro Unterhalt, mit Zinsen rund 170000 Euro. Bei zwei Kindern spart sich also ein Kinderloser rund 340000 Euro. Dabei sind zusätzliche Kosten für das Abholen und die Betreuung der Kinder an den Besuchswochenenden noch nicht mit eingerechnet. Einem Unterhaltspflichtigen bleibt zum Leben trotz Arbeit nur geringfügig mehr wie einem ALG2-Bezieher, während einem Kinderlosen bei gleicher beruflicher Leistung im besagten Fall mehr als das Doppelte bleibt.
Zusätzlich bekommt ein Kinderloser seine Rente oder Pension von den diesen Kindern bezahlt.
Welche Gründe gibt es für Sie, Eltern gegenüber Kinderlosen in so hohem Maße schlechter zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
das neue Unterhaltsrecht befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Deswegen kann ich Ihnen zum endgültigen Gesetz noch keine Details nennen, genauso wenig, wie ich Ihnen die Berechnungen von externen Fachleuten erläutern kann. Ich bitte in dieser Hinsicht um Verständnis.
Dass das Aufwachsen von Kindern Geld kostet, ist bekannt. Dass sich Kinderlose diese Kosten „sparen“ ist ihre persönliche Entscheidung, für die es viele Gründe geben mag. Sie werden allerdings dafür steuerlich mehr belastet als Eltern. Es ist nicht die Aufgabe der Politik, die Menschen zu der einen oder der anderen Lebensform zu drängen. Zumal wohl nahezu alle Eltern ihre Kinder nicht in erster Linie als „Kostenfaktor“ begreifen.
Der Staat fördert die Familien jährlich mit 184 Milliarden Euro. Das ist ein sehr großer Haushaltsposten, der sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann. Richtig ist, dass mancher Euro dabei nicht zielgenau ausgegeben wird. Das wollen wir ändern, damit die finanziellen Leistungen mehr zu den beiden wichtigsten Zielen unserer Familienpolitik beitragen: Wir wollen mehr für die frühe Förderung und Bildung aller Kinder tun, und wir wollen die Vereinbarkeit von Kind und Beruf verbessern.
Hingegen werden wir keine spezielle Familienpolitik für geschiedene Eltern einführen. Denn sämtliche unserer neuen familienpolitischen Leistungen sind bereits unabhängig vom Familienstand der Eltern. Da inzwischen ein Viertel aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren werden, können wir nicht mehr an unrealistischen Familienbildern festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese