Frage an Kerstin Griese von v. s. bezüglich Recht
guten tag frau griese,
zum thema bürgerrechte folgende frage:
wir sind im juli ´04 von wuppertal/dönberg, einst zu nevies gehörend nach neviges gezogen. als die kommunalwahl war, wurde uns das wahlrecht verweigert mit dem argument,wir würden die kandidaten nicht gut genug kennen. nun gut sagten wir, dann müssten ja ein wahlrecht in wuppertal haben, doch dort waren wir nicht mehr gemeldet, ergo ...auch hier keine wahlberechtigung. was soll das? grundsätzlich entscheidet man sich doch für eine partei, es sei denn, der kandidat und seine ziele "passen" nicht. grenzt das nicht an eine wahlentmündigung?
hier noch eine weitere frage zum thema kommunalpolitik:
mir ist nicht bekannt, wem das laakmann-gelände/langenberg gehört, aber... bestände hier nicht die möglichkeit eines umfangreichen freizeit- und erholungsparks? die anbindung an die bahnlinie ist geradezu ideal. es werden keine zusätzlichen anfahrten und parkplätze benötigt, für alt und jung jederzeit von der bahn- und bushaltestelle zu erreichen. ausserdem wäre es schön, sofern der fahrradweg- wie schon in meine ersten anliegen bemerkt- ausgebaut würde, nach einer schönen fahrradtour in einer schöne bedachten bade- und erholungslandschaft zu verweilen. unsere landschaft ist wunderschön, aber das wetter...
langenberger bürger würden wieder arbeit finden und die gastronomie sowie der einzelhandel profitieren auch davon. wie wäre es mit einer langenberger aktiengsellschaft?
Sehr geehrte Frau Strathmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Wahlrecht. Als Bundestagsabgeordnete bin ich sicherlich nicht dazu berufen, Rechtsauskünfte zum Landes- und Kommunalwahlrecht zu geben. Ich habe mich deshalb im Rathaus erkundigt. Am Stichtag, d.h. am 35. Tag vor jeder Wahl, wird auf Grundlage der gemeldeten EinwohnerInnen einer Stadt ein Wählerverzeichnis erstellt. Wenn Sie sich erst nach diesem Stichtag in Velbert als neue Bürgerin anmelden, kommen Sie nicht mehr automatisch in das Wählerverzeichnis, sondern müssen einen gesonderten Antrag dazu stellen. Sie bleiben aber weiterhin im Wählerverzeichnis Ihres vorherigen Wohnortes. Es sei denn - und das war bei Ihnen der Fall - die Stadt Wuppertal hat Sie bereits abgemeldet. Diese Regelung ist neu, früher musste man sich erst abmelden und dann neu anmelden. Jetzt reicht eine Neuanmeldung und Ihre Abmeldung am alten Wohnort geschieht automatisch, wenn Sie als neuer Einwohner erfasst wurden. Ich gehe davon aus, dass Ihr Umzug genau in den Zeitraum um den Stichtag herum gefallen ist. Dann konnte es passieren, dass Sie weder in Wuppertal gemeldet waren, noch in Velbert neu in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Ich hoffe, zur Bundestagswahl am 18. September haben Sie schon eine Wahlbenachrichtigung bekommen, die ein Indiz dafür ist, dass Sie gemeldet sind und korrekt im Wählerverzeichnis erfasst sind.
Alles Gute bei der Wahl, Informationen zu meinen Themen und Positionen finden Sie auch unter www.kerstin-griese.de
Wie bereits Ihr Anliegen aus der Frage zuvor, habe ich Ihren Vorschlag auch an die Langenberger SPD-Ratsmitglieder weitergegeben, mit der Bitte sich diesem Thema anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese