Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bernhard L. •

Frage an Kerstin Griese von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung

Betr.: Angehörigen-Entlastungsgesetz

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=550-1-19

Sehr geehrte Frau Griese,

anbei als Link die soeben veröffentlichte Ausschussempfehlung der beiden zuständigen Ausschüsse des Bundesrates für die Sitzung am 29.11.2019.

Ich bin der Meinung, dass wenn der Bund hier dem Bundesrat nicht entgegen kommt, er dieses Gesetz nie so richtig gewollt hat. Diese geringen Forderungen (Empfehlungen) des Finanzausschusses wären schnell, unbürokratisch und ohne Vermittlungsausschuss zu erfüllen. Wenn man es denn will!

Frage: Werden Sie sich in dem Sinne (Entgegenkommen des Bundes) einsetzen, dass das Gesetz zum 1.01.2020 in Kraft treten kann?

Mit freundlichen Grüßen

B. L.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde im Deutschen Bundestag bereits in 2./3. Lesung beraten und kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Aus meiner Sicht ist der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales dem Anliegen der Länder aber bereits entgegengekommen. In dieser heißt es:

„Wir sind davon überzeugt, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.

Auch wenn die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder (Kommunen) im Angehörigen-Entlastungsgesetz einen ausgewogenen Gesamtkompromiss darstellen, verkennen wir nicht, dass diese Maßnahmen zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird.

Vor dem Hintergrund der insbesondere von kommunaler Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen aufgrund des Zurückdrängens des Unterhaltsrückgriffs unterhaltspflichtiger Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen für die Träger der Sozialhilfe, die die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, ist es aus unserer Sicht geboten, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs bis zum Jahr 2025 vornimmt.“

Ich hoffe daher wie Sie, dass der Bundesrat unter Berücksichtigung der oben genannten Empfehlung den Gesetzentwurf am 29. November verabschiedet, damit dieser zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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