Frage an Kerstin Griese von Roswitha M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
ich begrüße sehr den Tarifvertrag für eine Verbesserung der Arbeits- und vor allem Lohnbedingungen der Angestellten im Pflegebereich. Dieser Schritt ist mehr als überfällig und vollumfänglich zu begrüßen.
Jedoch hoffe ich, dass die Bundesregierung weiterhin die Durchsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetz anstrebt. Die zusätzlichen Kosten können nicht auf den Mittelstand umgelegt werden und die Angehörigen mit kleinen mittleren Gehältern in Zukunft noch mehr in Regress genommen werden.
Ich selbst werde niemals persönlich durch den Elternunterhalt betroffen sein, da meine Eltern zum Glück ausreichend abgesichert sind. Meine ehrenamtliche Arbeit in einem Pflegeheim zeigt mir aber immer wieder die Schicksale dieser Gesetzeslage auf, die indiskutable Vorgehensweise der Sozialämter und die intransparenten Berechnungsverfahren.
Plant die Bundesregierung weiterhin die Durchsetzung? Wie wird sie vorgehen, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt? Ist es nicht so, dass das Gesetz zeitlich sehr spät in Angriff genommen wurde und der Vermittlungsausschuss den geplanten Beginn verzögern würde? Wie kann es überhaupt im Zusammenhang mit einem Gesetz, dass von der breiten Mehrheit der deutschen Bevölkerung begrüßt wird, zu einer solchen Vorgehensweise kommen? Ich spreche regelmäßig mit Betroffenen, diese Vorgehensweise ist sehr belastend für die Familien und Pflegebedürftigen.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Unterstützung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes für gute Löhne in der Pflege. Sie kennen die Arbeit in Pflegeheimen und wissen, dass die Mitarbeitenden Wertschätzung und gute Bezahlung verdient haben.
Das Angehörigenentlastungsgesetz ist ein weiteres wichtiges Vorhaben dieser Bundesregierung, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir haben dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist finanziell solide gerechnet.
Das Angehörigenentlastungsgesetz ist am Donnerstag im Bundestag beschlossen worden und wird nun abschließend im Bundesrat beraten. Dieses Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Ich kann dem Ergebnis der Beratungen des Bundesrates nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor das Ziel ist, das Gesetz zum 1. 1. 2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf. Eine Verhandlung im Vermittlungsausschuss wäre ein normales politisches Verfahren, das das Gesetz nicht verhindern wird. Ich hoffe aber, dass es ohne Vermittlungsverfahren geht und das Gesetz baldmöglichst den Bundesrat passiert und in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese