Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Beate W. •

Frage an Kerstin Griese von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Griese,

ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.

Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?

Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?

Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?

Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!

Beste Grüße
B. W.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

die bessere Bezahlung von Pflegekräften durch branchenweite Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne ist für die Pflegekräfte eine gute Nachricht. Wir SozialdemokratInnen wollen aber auch die Pflegebedürftigen entlasten. Wir wollen deshalb die Eigenanteile für die pflegebedingten Kosten im Heim begrenzen und langfristig ganz streichen.
Das Angehörigenentlastungsgesetz, das Sie vor allem ansprechen, ist ein wichtiges Vorhaben, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern. Denn mit dem Angehörigenentlastungsgesetz entlasten wir nicht nur die Kinder pflegebedürftiger Eltern beim Unterhalt, die demnächst erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen. Auch Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen müssen sich künftig nicht mehr an den Unterhaltskosten beteiligen. Das ist für viele Familien ebenfalls eine große Erleichterung.
Außerdem haben wir Leistungen für Menschen mit Behinderungen weiter verbessert: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und flächendeckend gesichert. Auch dafür gibt es mehr Geld.
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bekommen Leistungen zur beruflichen Bildung bisher nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter. Mit dem neuen Budget für Ausbildung wird jetzt auch eine reguläre betriebliche Ausbildung gefördert. Damit kommen wir einem inklusiven Arbeitsmarkt ein ganzes Stück näher.
Das Angehörigenentlastungsgesetz ist am 6. November im Bundestag beschlossen worden und wird nun abschließend im Bundesrat beraten. Dieses Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Der Bund trägt die Kosten für wesentliche Teile des Gesetzesvorhabens, die Kommunen werden durch die 100.000 Euro-Regelung Kosten haben. Die Finanzierung durch den Bund und die Länder ist aber insgesamt ausgewogen. Dieses Gesetz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sowohl den Bund als auch die Länder betrifft, deshalb sind wir gemeinsam in der Verantwortung.
Ich kann dem Ergebnis der Beratungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor unser Ziel ist, dass das Gesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf. Eine Verhandlung im Vermittlungsausschuss wäre ein normales politisches Verfahren, das das Gesetz nicht verhindern wird. Ich hoffe aber, dass es ohne Vermittlungsverfahren geht und dass das Gesetz baldmöglichst den Bundesrat passiert und in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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