Frage an Kerstin Griese von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
Zirka 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird. Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der Eigenverantwortlichen Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?
2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den rückwirkenden Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (pactasuntservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist mittels „formaljuristischem Trick“ einfach ausgehebelt worden.
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von über 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt, so dass den Beitragszahlern anstelle des Staates alle Gesundheitskosten von Sozialhilfe-Empfängern aufgebürdet werden.
3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?
Sehr geehrter Herr K.,
immer wieder haben mich in den vergangenen Jahren BürgerInnen angeschrieben oder angesprochen, weil sie unerwartet hohe Abgaben auf ihre Betriebsrenten leisten mussten. Ich verstehe Ihren Ärger darüber sehr gut.
Lassen Sie mich kurz den Hintergrund der damaligen Entscheidung des Bundestages erklären.
Der Bundestag hatte 2004 beschlossen, dass BetriebsrentnerInnen die gesamten Beiträge (von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten selbst übernehmen sollen. Dazu zählten auch die sogenannten Direktversicherungen, das sind kapitalbildende Lebensversicherungsverträge mit der Möglichkeit der Kapitalzahlung bei Vertragsabschluss. Die Zahlungen an die Krankenkassen werden auch bei einer Einmalauszahlung fällig. Hier wird der gesamte Krankenkassenbeitrag, der für die Dauer von zehn Jahren fällig wäre, auf einen Schlag abgezogen. Damit wurden die damals akut notleitenden Krankenkassen finanziell unterstützt und stabilisiert.
Seitdem hat sich die Lage der Krankenkassen deutlich zum Positiven gewandelt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell Rücklagen in Höhe von 30 Milliarden Euro und bekommen immer noch den „doppelten“ Beitragssatz von BetriebsrentnerInnen. Das will die SPD ändern.
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil ist deshalb dazu im Gespräch mit dem zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Angesichts der milliardenschweren Rücklagen, die die Krankenkassen in den letzten Jahren gebildet haben, halten wir eine Finanzierung durch die Krankenkassen für angemessen.
An uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wird eine Lösung nicht scheitern. Wir wollen eine Entlastung der BetriebsrentnerInnen und sind dazu aktuell in internen Gesprächen innerhalb der der Regierungskoalition. Ich hoffe auf ein baldiges Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese