Frage an Kerstin Griese von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
mir ist bewusst, dass Sie mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mitten im parlamentarischen Verfahren sind.
Können Sie sich vorstellen, welche große Erwartungen und vor allem Hoffnung die Betroffenen haben?
Sie Schreiben in allen Antwort, dass die SPD jedenfalls dieses Gesetz nicht scheitern lassen wird.
Meinen Sie damit den Bund oder auch die Länder mit mitregierender SPD? Es geht ja schließlich um die Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Was ist mit der CDU? Haben Sie den Eindruck, dass die CDU das Gesetzesvorhaben nicht mitträgt?
Das Gesetz welches ich für ein sehr gutes halte, zielt auf die richtige Personengruppe, den es führt dazu, dass die mittlere und einfache Bevölkerungsschicht entlastet werden soll.
Gerade deswegen finde ich es sehr zynisch, dass sich ausgerechnet die Kommunen querstellen!
Ist Ihnen bewusst, wie stark momentan Sozialämter die Bürger finanziell ausquetschen und belasten? Ist Ihnen bekannt, dass Sozialämter die Angehörigen bei der Heranziehung zur Deckung der Kosten wie Schwerverbrecher behandeln und die Gesetze einseitig und teils willkürlich auslegen?
Des Weiteren bitte ich Sie inständig diesen Artikel (https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/3993312-Heimpflege-Von-Bund-geplante-Entlastung-stoesst-auf-Kritik-Was-Angehoerige-sparen-muss-der-Kreis-zahlen ) zu lesen, der vor der gestrigen Sitzung im BR platziert wurde.
Es wird dort für 250.000 Einwohner 6,7 Millionen für Pflegekosten ausgegeben. Die Einnahmen und zukünftigen Verluste aus Elternunterhalt würden nur 150.000 betragen.
Wenn man den Verwaltungsaufwand und die Personalkosten sowie die Steuererstattung und ggfs. Gerichtskosten für die „Geiselnahme“ der Angehörigen gegenrechnen würde, dann kämen wir vermutlich auf 0.
Die Argumentation der Kommunen kann ich nicht nachvollziehen und hoffe, dass Sie uns von unserem Leid befreien und das Gesetz kommen wird, um endlich wieder ein normales Leben führen zu können.
Beste Grüße
A.S.
Sehr geehrte Frau S.,
das Angehörigenentlastungsgesetz ist ein wichtiges Vorhaben, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir haben dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist finanziell solide gerechnet.
Das Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt im Bundestag und im Bundesrat beraten, dabei werden sowohl inhaltliche als auch Fragen der Finanzierung diskutiert. Ich kann dem Ergebnis der Beratungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor das Ziel ist, das Gesetz zum 1. 1. 2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese