Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Amica S. •

Frage an Kerstin Griese von Amica S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,

mit großem Bedauern beobachte ich die momentane Entwicklung im Zusammenhang mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Die positiven Stimmen in der Bevölkerung schlagen langsam in Verzweiflung um. Bis vor wenigen Tagen waren vornehmlich zuversichtliche Äußerungen seitens der Politik zum geplanten Einführung am 01.01.2021 zu hören.

Mittlerweile, nach der Empfehlung der Ausschüsse, die vor allem die Finanzierung bemängeln kommen immer mehr Stimmen auf, die ein tatsächliches Inkrafttreten in Frage stellen.

Wie kommt diese Entwicklung zustande? Das weiterhin Bürger finanziell überdimensional belastet werden, alte Menschen in unwürdige Situation gebracht werden, um letztendlich ein profitorientiertes Pflegesystem zu finanzieren, in welchem einzelne Personen verdienen, dass durchschnittliche Personal auf der Strecke bleibt, ist mehr als fraglich.

Die Landesbeamten behandeln die Angehörigen von Hilfeempfängern wie Kriminelle, errechnen gesetzeswidrige Forderungen und üben enormen willkürlichen Druck aus. Angst vor nicht stemmbaren Forderungen begleiten sowohl die Hilfebedürftigen, als auch die Angehörigen oft über Jahre.

Das das geplante Gesetz an der Finanzierung scheitern soll, kann ich als Bürger in keinster Weise nachvollziehen. Gibt es daher konkrete Pläne der Bundesregierung um die Kommunen zu entlasten?

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

viele Kinder pflegebedürftiger Eltern befürchten, dass sie für den Unterhalt ihrer Eltern zahlen müssen, wenn diese Pflegeleistungen vom Sozialamt erhalten. Dies habe ich heute in einer Rede im Bundesrat gesagt. Bislang war diese Angst tatsächlich nicht unbegründet. Denn wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht reicht, um die oft hohen Kosten des Pflegebedarfs zu decken, übernimmt das Sozialamt die ausstehenden Pflegekosten. Das Sozialamt konnte sich dann das Geld von den Kindern zurückholen. Dies wird mit dem neuen Gesetz erst dann geschehen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Die Befürchtung des Städtetages, dass die Kosten durch die Einführung der 100.000-Euro-Grenze für die Länder und Kommunen bis zu einer Milliarde Euro betragen könnten, halte ich für viel zu hoch gegriffen. Tatsächlich gibt es eine Kostenbelastung von insgesamt 300 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um eine großzügige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag von 80 Millionen Euro beinhaltet. Außerdem stehen der Kostenbelastung der Länder und Städte auch Entlastungen durch den Bund gegenüber, beispielsweise aus den beiden Pflegestärkungsgesetzen. Und der Bund übernimmt weitere Kosten, wie zum Beispiel für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und für die Grundsicherung junger Erwachsener im Eingangsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Somit trifft zwar zu, dass keine unmittelbare Kompensation der Kosten von rund 300 Millionen Euro durch den Bund vorgesehen ist. Allerdings werden diese teilweise mittelbar kompensiert. Da wir uns mit dem Gesetzesvorhaben einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe widmen, die sowohl den Bund und die Länder betrifft, sind wir gemeinsam in der Verantwortung. Daher sollten wir auch gemeinsam die aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz resultierenden finanziellen Folgen tragen.

Die SPD jedenfalls will dieses Gesetz nicht scheitern lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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