Frage an Kerstin Griese von Michael H. bezüglich Soziale Sicherung
Schließung der Förderlücke bei Auszubildenden und Studierenden AsylbLG/SGB XII
Bei der Fragestunde am 10.04.2019 berichteten Sie über eine Gesetzesänderung im SGB XII, dass Leistungsempfängern nach dem AsylbLG die Möglichkeit erhalten während eines Studiums Leistungen nach dem SGB XII zur Deckung des Lebensunterhalts zu beziehen.
Meiner Ansicht nach, führt dies zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Studierenden, bspw. aus dem Rechtskreis des SGB II (Leistungsausschluss) aber auch gegenüber allen anderen Studierenden, die auf Leistungen nach dem BAföG angewiesen sind bzw. diese beziehen, da BAföG-Leistungen zum Teil als rückzahlungspflichtiges Darlehen gewährt werden. Ich gehe davon aus, das die gewährten Leistungen für Studierende zur Schließung der Förderlücke im laufenden Asylverfahren nicht als Darlehen gewährt werden und ich würde gerne von Ihnen und dem BMAS wissen, wie diese Ungleichbehandlung gegenüber den BAföG-Leistungsbeziehern begründet wird.
Sehr geehrter Herr H.,
bisher gibt es eine Lücke in der Unterstützung für studier- und ausbildungswillige Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete: Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht allerdings vielen Flüchtlingen gar nicht offen. So fallen sie in eine „Förderlücke“, in der keines der Sicherungssysteme greift und sie ohne jede Unterstützung dastehen würden. Bislang führt das aus finanziellen Gründen zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen. Faktisch sind die betroffenen Flüchtlinge finanziell schlechter gestellt als diejenigen, die gar keiner Tätigkeit nachgehen. Diese Schieflage wird beendet, um dadurch langfristig bessere Perspektiven auf gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese