Frage an Kerstin Griese von Dr. Arndt B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
ihre Aussage, alle familienpolitischen Leistungen würden unabhängig vom Familienstand ausbezahlt, verwirrt mich.
Ist nicht die wichtigste familienpolitische Leistung der Teil des Kindergeldes, der die Steuerfreistellung des Existenzminimums der Kinder übersteigt, und sehen Sie keine Abhängigkeit dieser familienpolitischen Leistung von der Art der Steuerlichen Veranlagung?
Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 9. April 2003, die das Kindergeld betreffenden Regelungen entsprächen in ihrer sozial-, steuer- und familienrechtlichen Verflechtung dem Grundsatz der Normenklarheit immer weniger, und sehen sie darin einen Handlungsauftrag für die Politik?
vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrter Herr Brenschede,
alle von der SPD seit der Regierungsübernahme 1998 neu eingeführten familienpolitischen Leistungen werden sowohl an verheiratete als auch an nicht verheiratete Eltern ausgezahlt. Dass es weiterhin Leistungen gibt, insbesondere das Ehegattensplitting, die an den Trauschein gebunden sind, ist mir bewusst. Unter anderem daraus resultiert, dass die steuerliche Förderung für Familien letztlich unterschiedlich wirkt. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass ich mich für eine zeitgemäße Reform des Ehegattensplittings einsetze.
Nicht nur das Kindergeld, sondern unserer gesamte aus 145 Einzelmaßnahmen bestehende Familienförderung entspricht nicht meinen Ansprüchen an Zielgenauigkeit und Klarheit. Das ist ein Grund dafür, dass sowohl die SPD als auch die Regierung momentan die Familienförderung durchforsten und Vorschläge für Veränderung erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese