Frage an Kerstin Griese von Rita W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Griese,
Sie vertreten mich, weil ich Ihnen mein Vertrauen geschenkt und Ihnen bei der letzten Wahl meine Stimme gegeben habe. Wie konnten Sie der betäubungslosen Ferkelkastration zustimmen!?
Haben Sie überhaupt kein Mitgefühl?
Auch wenn Tiere rechtlich nur eine Sache , es sind Gottes Geschöpfe, die ebenfalls wie wir Schmerzen empfinden.
Ich bin sehr enttäuscht und hätte von Ihnen so etwas nicht erwartet.
Hoffentlich schmeckt Ihnen der Weihnachtsbraten noch.
R. W.
Sehr geehrte Frau W.,
ich verstehe Ihre Enttäuschung über die Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration. Gerne erkläre ich Ihnen, weshalb auch meine Fraktion dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat, wenn auch mit heftigen Diskussionen. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir die erneute Verlängerung der geltenden Regelung um zwei Jahre nicht hätten beschließen müssen, sondern die betäubungslose Ferkelkastration endlich beenden.
Seit dem Jahr 2013 war allen SchweinehalterInnen klar, dass die bisherige Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration bei Tieren, die unter 8 Tage alt sind, mit dem Ende des Jahres 2018 verboten ist. Obwohl das Thema auch öffentlich intensiv diskutiert wurde, hat sich das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit den betroffenen Verbänden, Einzelhändlern und Schlachtereien weggeduckt und keine Lösung entwickelt.
Deshalb standen wir SozialdemokratInnen vor der Entscheidung, entweder einer Verlängerung der Frist um maximal zwei Jahre zuzustimmen oder vor allem kleine und mittlere Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden. Denn jedes Ferkel, das nicht in Deutschland geboren wird, wird durch den Import aus europäischen Nachbarländern, in denen die Ferkel nicht unter Betäubung und Schmerzausschaltung, wie wir es wollen, kastriert werden. Das hätte bedeutet, dass Millionen von Ferkeln über Tausende von Kilometern transportiert werden. Das wollen wir nicht. Wir SozialdemokratInnen wollen die Standards für unsere Lebensmittelerzeugung selbst setzen. Deshalb haben wir der Verlängerung der Übergangsfrist zugestimmt und rechtssicher festgelegt, dass spätestens am 31. Dezember 2020 endgültig Schluss mit der betäubungslosen Ferkelkastration ist und Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen.
Der Bundestag hat damit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 30. Mai 2019 endlich die Verordnung über die Sachkunde und die Anwendung von alternativen Methoden zur Ferkelkastration vorzulegen.
Wir sorgen dafür, dass der hohe Tierschutzstandard von Neuland (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht. Wir werden eine Informationskampagne durchführen, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen und wir werden die Ferkelzüchtenden bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden unterstützen. Mit einer Informationskampagne und einem Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte werden vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der Umstellung entlastet.
Wir haben jetzt die Voraussetzungen geschaffen, dass spätestens am 31.12.2020 endgültig Schluss ist mit der tierschutzwidrigen betäubungslosen Ferkelkastration.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese