Frage an Kerstin Griese von Winfried U. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Griese,
die Behindertenpauschbeträge wurden seit 35 Jahren nicht mehr angepasst. Alle reden von Gleichstellung und Teilhabe aber ohne Moos nix los. Wann tut sich hier endlich mal etwas?
Sehr geehrter Herr Urban,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Behindertenpauschbetrag, mit dem Menschen mit Behinderungen ja nach Schweregrad Ihrer Behinderung ihre behinderungsbedingten Aufwendungen nach §33b des Einkommenssteuergesetzes mit einem Pauschbetrag abgelten können.
Sie haben Recht, dass eine Erhöhung der Beträge ansteht, die letzte Erhöhung war im Jahr 1975. Die SPD-Bundestagsfraktion findet eine Anhebung des Behindertenpauschbetrags grundsätzlich richtig und notwendig, wir sind dazu auch bereit. Allerdings müssen wir unseren Koalitionspartner, die CDU/CSU, noch davon überzeugen, diese Erhöhung gemeinsam umzusetzen. Eine Erhöhung, und das möchte ich nicht verschweigen, ist kostenintensiv. 10 Prozent Anhebung schlagen mit ca. 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich zu Buche.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass natürlich alle behinderungsbedingten Aufwendungen, die den Pauschbetrag übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu müssen die Einzelnachweise gesammelt und eingereicht werden. Das bedeutet einen größeren Aufwand, allerdings können dann eben alle tatsächlich entstandenen Kosten eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese