Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Katja R. •

Frage an Kerstin Griese von Katja R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Griese,

ich schreibe an Sie als Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und
Soziales. Demnächst soll über ein Gesetz entschieden werden, welches den
euphemistischen Namen Rechtsvereinfachung im SGB II trägt.

Warum wollen Sie den Alleinerziehenden das Geld kürzen?
Quelle : http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/05/119.html#more
Geld kann damit nicht gespart werden, wenn ich mir den bürokratischen
Aufwand dafür ausmale, das jeden Monat nach zu vollziehen, wie lange das
Kind wo gewohnt hat. Was soll damit erreicht werden? Müssen die
Arbeitslosen tatsächlich noch weiter dizipliniert werden, oder welcher
tiefere Sinn steckt dahinter?
Haben Hartz-IV-Empfänger einen falschen Bescheid bekommen, können sie
bislang auch dann rückwirkende Leistungen bekommen, wenn die eigentliche
Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Diese Möglichkeit wird nach Einschätzung von erfahrenen Anwälten für Sozialrecht für viele Betroffene wegfallen.
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erhebliche-verschlechterung-fuer-hartz-iv-bezieher.php
Ist das sozialdemokratische Politik, die GLEICHZEITIG Schiedsgerichte für
Investoren (was auch immer das sein soll, auch Aktienbesitzer?) für
richtig in CETA und TTIP hält, die Staaten verklagen, wenn sie sich UNFAIR
behandelt fühlen?
Die Erbschaften bis 26 Millionen steuerfrei stellen will?
Quelle: Seite 18 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-07-08-G-z-Anpassung-d-ErbStR-u-SchenkSt-a-d-Rspr-d-BVerfG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wundern Sie Sich ernsthaft über die miesen Umfragewerte für Ihre Partei?
Bitte veranlassen Sie, das diese Verschlechterungen im Entwurf wieder
entfernt werden. Bitte sorgen Sie dafür, das die SPD wieder sozial wird.
Warum sind Sie in die Politik gegangen, doch sicher, um etwas für Menschen
zu verbessern?
Warum wollen Sie so ein Gesetz veranlassen?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es zu der von Ihnen befürchteten Änderung für Alleinerziehende nicht kommen wird. Wir haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen entschieden, an der bestehenden Rechtslage nichts zu ändern.

Gern möchte ich Ihnen kurz die Hintergründe zu dieser zunächst geplanten und nun nicht umgesetzten Änderung im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Hartz-IV-Reglungen enthält, aufzeigen. Das Arbeits- und Sozialministerium hatte eine Regelung entworfen, die eine rein rechtliche Klarstellung sein sollte. In der Theorie - aber nur teilweise in der Praxis - ist es nämlich so, dass nach einem Urteil des Bundessozialgerichts die Leistungen für das Kind auf die Elternteile aufgeteilt werden müssen und der Aufenthalt bei beiden Elternteilen stündlich erfasst werden muss. Das ist, wenn es angewendet wird, eine riesige Bürokratie, die zu umfangreichen und komplexen Bescheiden von 200 Seiten geführt hat. Das sollte vereinfacht werden und das war auf den ersten Blick eine gute Idee. Allerdings hat sich im Zuge der Beratungen zum Gesetz gezeigt, dass dieses komplizierte Verfahren in vielen Jobcentern gar nicht angewandt wird, obwohl dies eigentlich nach dem Urteil des Bundessozialgerichts der Fall sein müsste. Um mögliche Verschlechterungen für Alleinerziehende zu verhindern, haben wir uns daher gegen die geplante Regelung entschieden.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine Lösung, die die getrennt lebenden Elternteile der Kinder nicht auf Kosten der Kinder gegeneinander ausspielt und die keine Anreize bietet, die Kinder nicht zu dem anderen Elternteil zu lassen. Deshalb entwickeln wir zurzeit zusammen mit dem Koalitionspartner ein Konzept für einen Umgangsmehrbedarf. Das wäre eine wirkliche Verbesserung für die Kinder und deren getrennt lebende Eltern, die sich beide um ihre Kinder kümmern wollen, und zugleich eine Vereinfachung. Jetzt müssen wir noch über die genaue Ausgestaltung und Finanzierung beraten.

Die Umfragewerte der SPD machen auch mir Sorgen. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben es nicht leicht, da wir als Volkspartei den Anspruch haben, nicht nur Einzelinteressen zu vertreten. Hartz IV ist ein gutes Beispiel: Auf der einen Seite wird uns vorgeworfen, zu wenig für die Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen zu tun und uns nicht ausreichend für eine Erhöhung der Sätze zu engagieren. Auf der anderen Seite wird uns von vielen Bürgerinnen und Bürgern vorgeworfen, auf diejenigen Steuerzahler - das sind oft die durchschnittlich verdienenden ArbeitnehmerInnen - zu wenig zu achten, die die Hartz-IV-Leistungen letztlich finanzieren müssen. Meine Antwort darauf ist: Die SPD muss geradlinig bei ihrer Politik bleiben, und Menschen helfen, aus der Langzeitarbeitslosigkeit und aus Hartz IV herauszukommen. Das gilt insbesondere für Eltern und Alleinerziehende, die das Bundesarbeitsministerium mit neuen Programmen gezielt dabei fördern möchte, den Einstieg in einen Job zu finden.

Bei TTIP sind Sie einem Irrtum unterlegen. Die SPD lehnt private Schiedsgerichte für das Handelsabkommen mit den USA ab. Und die Regelungen zur Erbschaftssteuer sind nicht auf Drängen der SPD entstanden, sondern sind ein mühsam gefundener Koalitionskompromiss, denen ein monatelanger Streit zwischen dem Finanzministerium um der CSU vorausging.

Mit freundliche Grüßen

Kerstin Griese

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