Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Markus F. •

Frage an Kerstin Griese von Markus F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Griese,

vielen Dank für Ihre Auskunft. Allerdings vermag ich darin keine Antwort auf meine zentrale Frage zu erkennen. Erlauben Sie mir deshalb, diese noch einmal zu stellen: "Wie soll der von Ihnen mitverantwortete Gesetzentwurf sicherstellen, dass nicht die von Hufeland prophezeiten Folgen der "Linienüberschreitung" bei einer wie auch immer gearteten Freigabe der Assistenz bei Selbstmord eintreten werden?" Oder mit Ihren Worten: Wie soll "Ihr" Gesetzentwurf angesichts der von Hufeland prophezeiten stufenweisen Progression verhindern, dass "´assistierter Suizid´ durch Ärzte als regelhaftes Angebot" kommen wird? Noch einmal anders gewendet: Sie schreiben: "Mir ist wichtig, dass [...] Ärztinnen und Ärzte in schwierigen ethischen Situationen individuell helfen und entscheiden können." Der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger et. al trägt doch diesem Anliegen Rechnung, in dem er explizit einräumt, in solchen Situationen von einer Bestrafung abzusehen. Warum also dann noch "Ihr" Entwurf, wo doch diesem Anliegen durch den Sensburg/Dörflinger-Entwurf Rechnung getragen wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre nochmaligen Bemühungen.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fahrer,

wir sind hier unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und die Entscheidungsmöglichkeiten in gemeinsamem Einverständnis müssen meines Erachtens erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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