Frage an Kerstin Griese von Anna B. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Griese,
am 01.10.15 stimmt der Deutsche Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II und SGB XII ab.
In diesem Zusammenhang habe ich heute ein Interview über Ralph Boes gehört, der gegen und aufgrund von Hartz IV hungert. https://www.youtube.com/watch?v=ni-eyM9K294&feature=youtu.be
In Deutschland finden tausende von Menschen keine Arbeit mehr. Kinder verarmen und wachsen in Angst auf.
Diese Menschen möchten selbstverantwortlich handeln, um eine für sie geeignete Arbeit zu finden. Sie brauchen dazu all ihre Kraft und die Hilfe des Jobcenters als Ansprechpartner.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die Hartz IV Sanktionen, wie sie immer noch in Deutschland praktiziert werden haben schwerwiegende Folgen: Menschen sind ohne Strom und frieren in ihren Wohnungen. Am gesellschaftlichen Leben können viele nicht mehr teilnehmen. Hunger in Deutschland! Das muss man sich mal vorstellen. Lebensmittelgutscheine, die eine KANN-Leistung sind und mit denen der Sanktionierte würdelos betteln gehen muss. Wo gibts denn so was! Dass ein Mensch, der kein Selbstwertgefühl mehr hat auch keine Arbeit verrichten kann ist uns allen klar.
Sicherlich gibt es auch sogenannte "Sozialschmarotzer". Diese findet man jedoch in allen sozialen Schichten (Steuerbetrug, Leiharbeitsfirmen, usw. usf.)
NEIN, einem Menschen, der am Existenzminimum lebt auch dieses noch zu kürzen, oder gar ganz zu streichen ist mit meinem Gewissen und mit unserem Grundgesetz auf gar keinen Fall vereinbar. Und zwar egal aus welchen Gründen. Da gibt es nichts zu deuteln.
Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung das Grundgesetz ignoriert.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Ist dies nicht wichtig für den Frieden und die Ruhe, der wieder in unser Land einkehren soll, auch mit den Flüchtlingen?
Wie ist ihre Haltung zu den Sanktionen in Hartz IV und wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag abstimmen?
Freundliche Grüße
A. Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende zu reformieren, das heißt einfacher und transparenter zu gestalten, auf die Kürzung der Kosten der Unterkunft und auf die vollständige Kürzung bei unter 25-Jährigen zu verzichten. Das entspricht auch dem Beschluss von 15 der 16 Bundesländer und scheitert zurzeit nur an Bayern und der CSU.
Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Länder und des Bundes zusammensetzte, hatte im vergangenen Jahr Rechtsvereinfachungen im SGB II erarbeitet und vorgelegt. Die Arbeitsgruppe sollte Vorschläge zur Vereinfachung bei SGB II in der Praxis entwickeln. Unter anderen waren Vereinfachungen im Sanktionsrecht und die Aufhebung der Komplettsanktionen bei unter 25-jährigen vorgesehen. Gegen diese Verbesserungen, die auch bei Sozialrichtern und Praktikern aus den Jobcentern auf Zustimmung stieß, hat sich die CSU seitdem gewandt. Daher war es nicht möglich, alle vorgeschlagenen Rechtsvereinfachungen, die in vielen anderen Punkten Verbesserungen für die Betroffenen mit sich bringen, mit unserem Koalitionspartner in einem Paket zu verabschieden.
Nach langem Ringen wird demnächst ein Gesetzesentwurf beraten, der aber schon einige Rechtsvereinfachungen beinhaltet. Ob es im parlamentarischen Verfahren, das noch gar nicht begonnen hat, zu weiteren Regelungen und Änderungen kommen wird, ist noch offen, das wird sich Anfang 2016 zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese