Frage an Kerstin Griese von Thomas P. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Griese,
Bisher habe ich mich relativ wenig mit dem Thema Elterngeld beschäftigt. Als meine Tochter vor kurzem geboren wurde musste ich es dann zwangsläufig.
Bis Dato habe ich die einfache Formel aufgenommen: 14 Monate Elterngeld, davon Max. 12 Monate an einen Elternteil. Steuerfrei.
Nun musste ich feststellen, dass von dieser Formel wenig überbleibt.
Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zu einer vollen Anrechnung. Somit gehen 2 Monate Elterngeld schonmal verloren.
Bei der Berechnung vom Elterngeld werden keine Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt obwohl diese auch voll steuer- und SV- pflichtig sind.
Das Elterngeld ist steuerfrei! Klingt fair, aber weit gefehlt. Durch den Progressionsvorbehalt zahle ich durch die "kalte Küche" doch Steuern darauf.
Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Des weiteren werden meine Frau und ich nach einem Jahr gerne das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wollen.
Durch die Medien, insbesondere durch VertreterInnen ihrer Partei, wird keine Möglichkeit ausgelassen um über die " Herdprämie" herzuziehen.
Ich fasse diese Äußerungen so auf, dass diese Personen den BürgerInnen nicht zutraut ihre Kinder zu erziehen.
Wir möchten unser Kind gerne 2 Jahre Zuhause haben und es dann erst in fremde Hände abgeben. Ich würde mich freuen wenn diese Art von Verantwortungsbewusstsein viel mehr Eltern haben würden bzw. sich leisten könnten. Daher denke ich, dass die 150€ eine Annerkennung und Unterstützung des Staates für die Familie darstellt.
Was stört Sie so an dieser Hilfe?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Sehr geehrter Herr Piecha,
zunächst möchte ich Ihnen und Ihrer Frau zur Geburt Ihres Kindes gratulieren.
Sie haben mehrere Fragen zum Elterngeld sowie dem Betreuungsgeld. Gern versuche ich sie Ihnen zu beantworten. Sie haben völlig Recht, das Elterngeld ist steuerfrei. Aber es wird, ebenso wie andere Leistungen (zu denen auch das Mutterschaftsgeld zählt), Beihilfen und Ausgleichszahlungen, zur Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes herangezogen. Wenn sich durch den Bezug des Elterngeldes Ihr Einkommen erhöht, wird dieses höhere Einkommen entsprechend höher besteuert. Das entspricht unserem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung.
Mutterschaftsgeld ersetzt den Verdienstausfall in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit wird Elterngeld nicht zusätzlich zur Lohnersatzleistung, die das Mutterschaftsgeld darstellt, gezahlt.
Das Betreuungsgeld sehe ich in der Tat kritisch, denn ich halte es für sinnvoller, mit diesem Geld mehr qualitativ gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen. Wir haben übrigens mit dem Elterngeld plus, das für alle ab Juli 2015 geborenen Kinder genutzt werden kann, für Eltern von kleinen Kindern bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Teilzeitarbeit und Familie geschaffen. Damit können sich Väter und Mütter von kleinen Kindern die Betreuung und die Erwerbstätigkeit partnerschaftlicher teilen und der Verdienstausfall kann durch das Elterngeld plus ausgeglichen werden. Dieses neue Elterngeld kann auch entsprechend länger bezogen werden, damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Es ist Ihnen im Übrigen selbstverständlich unbenommen, Ihr Kind nicht in einer Kita betreuen zu lassen. Ich bin sehr dafür, dass die Wahlfreiheit gilt und akzeptiere Ihre Entscheidung natürlich. Die Aufgabe des Staat sollte es sein, gute und bezahlbare Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, damit alle, die sie in Anspruch nehmen wollen, das auch tun können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese