Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Rudi B. •

Frage an Kerstin Griese von Rudi B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen. Leider haben Sie typisch politisch mit vielen Worten geantwortet, ohne auf meine Fragen einzugehen. Aus diesem Grund liste ich noch einmal meine Fragen auf. Natürlich sind aus dem Haushaltsplan Beträg ersichtlich, die in die Rentenkasse fließen. Für mich ist jedoch nicht erkennbar, wie hoch z.B. der Tilgungsanteil der vorher für alle Steuerzahler entnommenen Beträge ist. Ich wünsche mir sehr daß wir beide uns einig sind, dass vom begrenzten Personenkreis geleistete Zahlungen in die Rentenkasse genau diesem Personenkreis zuzuordnen ist und damit Entnahmen für alle Steuerzahler Forderungen an den Steuerzahler sind, die keine Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet haben. Ich bitte Sie sehr höflich, mir eine sachgerechte seriöse Antwort auf meine Fragen zu geben und hierbei den Unterschied von Steuerzahler zu Beitragszahler zu beachten. Ich bedanke mich bei Ihnen.

1. Wo sind im Parlament die Entnahmen mit welchen Beträgen dokumentiert.
2. Wo sind die Rückzahlungen der Schulden des Steuerzahlers an den Beitragszahler mit welchen Beträgen dokumentiert.
3. Falls keine Dokumentationen vorhanden ist (was ich nicht glauben möchte), was ist das Motiv, dass darauf verzichtet wird.
4. Was ist das Motiv des Gesetzgebers, dass der Rentenbescheid keine Auskunft gibt, wie hoch sich die Rente entsprechend den geleisteten Beiträgen errechnet und damit dem Rentenempfänger Auskunft über den steuerlichen Zuschuss erteilt.

Bitte: Was ist Ihr persönliches Motiv, dass Sie den Entnahmen aus der Beitragskasse zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Rudi Biewald

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Biewald,

Ihre neuerliche Anfrage zu unserem Rentensystem lässt mich vermuten, dass ich Ihnen dessen komplizierte Struktur nicht deutlich erklären konnte. Deshalb möchte ich es noch einmal versuchen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Versicherungsleistung und unterliegt ganz bestimmten Grundregeln, ohne die dieses System nicht funktioniert. Die Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Mit einer etwa gleichbleibenden Höhe beteiligt sich der Staat an den Ausgaben der Rentenversicherung. Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen und andere Ausgaben (z.B. Leistungen zur Rehabilitation) zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter. Diese Rente wird von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Es ist also nicht so, dass die Beiträge eines Beitragszahlers in einem „Rententopf“ oder einer „Rentenkasse“ gesammelt und am Ende des Arbeitslebens als Rente ausgezahlt werden.

Leistungsverbesserungen für Versicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden sachgerecht aus laufenden Beitragseinnahmen oder auch gebildeten Rücklagen finanziert. Die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit wichtig – eine weitere Kapitalbildung erfolgt nicht. Kapitalbildung ist nicht das Wesen der gesetzlichen Rentenversicherung sondern zeichnet private Versicherungen aus, die damit sehr stark den Schwankungen am Markt unterliegen.

Der bereits erwähnte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird aus Steuergeldern gezahlt. Der Staat zahlt hier nichts „zurück“, denn den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mit einem vergleichbaren Anteil an den Rentenausgaben bereits seit 1957. Die Umlagefinanzierung wurde damals mit Zustimmung aller Sozialpartner und der regierenden Parteien eingeführt.

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung müssen eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) bilden. Diese wird auch gern als „Rententopf“ bezeichnet, was jedoch grundsätzlich falsch ist. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen. Sie dient dazu, Defizite zu decken und Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen. Auf diese Weise können kurzfristige Beitragssatzanpassungen vermieden werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die Absenkung der Nachhaltigkeitsrücklage in den letzten Jahren konsequent. Sie dient nur der Abfederung der Beitragseinnahmen bei konjunkturellen Fehlentwicklungen und der Vermeidung eines kurzfristigen Ansteigens des Beitragssatzes. Eine Gefährdung für die Rentenauszahlung besteht dadurch aber nicht, weil der Bund zu jedem Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung garantiert. Um diese Stabilisierung der Beiträge in schwierigen Zeiten optimal zu nutzen, ist es natürlich erforderlich, in Zeiten des Aufschwungs die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen.
Die These allerdings, dass der Bundeszuschuss dafür gedacht war und ist, „versicherungsfremde Leistungen“ gegenzufinanzieren, ist so nicht richtig. Lediglich der finanzielle Umfang der derzeit nicht beitragsfinanzierten Leistungen wird durch den Bundeszuschuss seit einigen Jahren gedeckt. Das heißt jedoch nicht, dass hier regelmäßig ein Abgleich erfolgt und dem Bundeszuschuss bestimmte Leistungen zugeordnet werden.

Der Bundeszuschuss sollte als Garantieleistung des Bundes verstanden werden, um das System, aus dem der übergroße Teil der Menschen seine Alterssicherung erhält, zu sichern. Eine Reduzierung auf die Gegenfinanzierung für nicht beitragsgedeckte Leistungen würde die Rentenversicherung als Sozialversicherung schädigen.

Abschließend möchte ich noch auf die Finanzierung der sogenannten Mütterrente eingehen:
Die SPD wollte die Verbesserungen bei der Bewertung der Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) – wegen der Ferne zur beitrags- und versicherungsbezogenen Rente – aus Steuermitteln finanzieren. Das war mit der CDU/CSU aber nicht zu vereinbaren. Die Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens erfolgt nun mit Mitteln der Rentenversicherung. Wir SozialdemokratInnen halten das weiterhin nicht für sachgerecht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen erklären, wie unser Rentensystem funktioniert und bitte um Verständnis, wenn ich einige Ihre Fragen, die auf falschen Annahmen von der Funktionsweise unseres Rentensystems beruhen, nicht beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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