Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Alexander L. •

Frage an Kerstin Griese von Alexander L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Griese,

ich wende mich an Sie in Ihrer Position als Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Ich finde die Bemühungen der SPD um mehr soziale Gerechtigkeit, bspw. hinsichtlich des Mindestlohns, sehr bemerkenswert, frage mich allerdings, wie an anderer Stelle die Augen verschlossen werden. Gemeint sind Minijobber, Aushilfen, usw., diese haben Anspruch auf z.B. bezahlten Urlaub. Im Regelfall werden diese Leistungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allerdings vorenthalten. In einem Land, in dem die GEZ Detektive anstellt, um ihr Geld einzutreiben, wundert mich das. Warum werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Finanzämtern nicht stutzig , wenn sie Tag für Tag Abrechnungen bekommen, aus denen offensichtlich hervorgeht, dass über Jahre kein Urlaub genommen wurde, bzw. gewährt wurde. Wäre es nicht ein leichtes die Lebensbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gravierend zu verbessern und ihnen zu ihrem gesetzlich verankerten aber permanent mit Füßen getretenem Recht zu verhelfen, indem man hier einen Kontrollmechanismus einbaut oder mit Sanktionen droht? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in genannten Beschäftigungsverhältnissen werden in der Regel mit Ungläubigkeit und Unverständnis konfrontiert, wenn sie den Schneid haben nur danach zu fragen. Versuchen sie ihr Recht durchzusetzen, werden sie entlassen.

Gespannt auf die Antwort, wie Sie und Ihre Partei mit dieser Problematik umzugehen gedenken verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Alexander Ludewig

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ludewig,

vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD hat in der Regierungskoalition einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn durchgesetzt. Eine große Gruppe derjenigen, die von dem Mindestlohn profitiert, sind geringfügig Beschäftigte, sog. Minijobberinnen und Minijobber. Ein beschlossener Mindestlohn kann allerdings nur seine Wirkung entfalten, wenn er ordentlich kontrolliert wird. Deshalb haben wir mit der Einführung des Mindestlohns die Dokumentationspflicht genau festgelegt. Das betrifft die Branchen, die bereits im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, und somit die Bereiche, in denen ein großer Teil der geringfügig Beschäftigten arbeitet. Der Mindestlohn bedeutet 8,50 Euro pro Stunde und nicht eineinhalb oder zwei Stunden.

Sie haben recht, dass gerade diejenigen, die in diesen Jobs arbeiten, einen besonderen Schutz bedürfen. Darum wollen wir die Rechte von Minijobbern, Aushilfen und geringfügig Beschäftigten stärken. Die Dokumentationspflicht zum Mindestlohngesetz stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Probleme werden jetzt erst deutlich, viele Verletzungen der Arbeitgeber, was die tägliche Arbeitszeit oder die zu leistende Arbeit angeht, werden jetzt erst genauer beobachtet.

Mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Mindestlohngesetz setzen wir uns für gerechte und gute Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ein. Der Schlüssel für gute Arbeit bleibt meines Erachtens aber der Abschluss von guten Tarifverträgen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Missbrauch schützen. Die Tarifbindung ist in den letzten Jahrzehnten teilweise dramatisch zurückgegangen. Darum ist ein wesentliches Element des Gesetzes, Tarifverträge einfacher allgemeinverbindlich zu erklären.

Im Koalitionsvertrag haben wir weitergehend vereinbart, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem will die SPD die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen erfordern aber eine starke Arbeitnehmervertretung und den Abschluss von Tarifverträgen. Darum wird sich die SPD weiterhin für starke Tarifpartner engagieren. Man kann auch jederzeit Missstände beim Zoll melden oder sich an die Hotlines des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer: 030 / 60 28 00 28 oder an die DGB-Mindestlohn-Hotline unter der Nummer 0391 / 4088003 wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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