Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Rudi B. •

Frage an Kerstin Griese von Rudi B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese,

wiederholt habe ich bei einem Vortrag gehört, dass der Steuerzahler eine sehr hohe Summe als Zuschuss für die Rentenversicherung, also dem Beitragszahler zahlt. Das befremdet mich sehr intensiv.

Die Rentenkasse wird durch Beiträge der versicherungspflichtigen Personen und deren Arbeitgeber "gefüllt". Es handelt sich mithin um keine Steuergelder. Dennoch werden durch Handeln der Entscheidungsträger (also der Damen und Herren Abgeordneten) diese Beiträge zum Teil wie Steuergelder verbraucht.

Mit der Entnahme von Geldern aus der Rentenkasse wie z.B. durch die neueste Gesetzgebung von Frau Nahles leiht sich der Steuerzahler vom Beitragszahler die entnommenen Summen. Der Steuerzahler ist verpflichtet, die geliehenen Summen dem Beitragszahler wieder zurückzuzahlen (mit Zinsen?). Seit Jahrzehnten wird die "gefüllte" Beitragskasse für die Allgemeinheit missbraucht. Nicht nur zu den Kosten der Wiedervereinigung.

Ich habe mich bemüht Aufzeichnungen zu finden, wo der entnommene Betrag durch die Entscheidungsträger insgesamt dokumentiert ist, wie hoch die Rückzahlungen der entnommenen Beträge ist um zu erfahren, wie hoch der tatsächliche Zuschuss der Steuerzahler für die Rente sich darstellt.
Ich bin bei der Suche erfolglos geblieben. Daher meine Fragen:
1. Wo sind im Parlament die Entnahmen mit welchen Beträgen dokumentiert.
2. Wo sind die Rückzahlungen der Schulden des Steuerzahlers an den Beitragszahler mit welchen Beträgen dokumentiert.
3. Falls keine Dokumentationen vorhanden ist (was ich nicht glauben möchte), was ist das Motiv, dass darauf verzichtet wird.
4. Was ist das Motiv des Gesetzgebers, dass der Rentenbescheid keine Auskunft gibt, wie hoch sich die Rente entsprechend den geleisteten Beiträgen
errechnet und damit dem Rentenempfänger Auskunft über den steuerlichen Zuschuss erteilt.

Bitte: Was ist Ihr persönliches Motiv, dass Sie den Entnahmen aus der Beitragskasse zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Rudi Biewald

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Biewald,

die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, die bei versicherungspflichtigen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
Diese paritätischen Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch Steuermittel ergänzt, den sogenannten Bundeszuschuss. Der allgemeine Bundeszuschuss dient der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die gesetzliche Rentenversicherung und hat damit eine allgemeine Entlastungs-, Ausgleichs- und Sicherungsfunktion.
Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die aus dem Bundeszuschuss zum Teil abgedeckt werden, sind vielfältig. Damit werden u.a. der Familienausgleich, Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zuschläge zur Witwenrente bei Müttern, Integration von Vertriebenen und Aussiedlern, Transfers in die neuen Bundesländer, Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage, vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit), Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre, Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen oder die Krankenversicherung der Rentner finanziert.
Neben diesen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanzierten Posten stellt der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereit für die wachsende demografische Entwicklung und für die Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die gesetzliche Rentenversicherung wie z. B. Kosten für Reha und Berufsförderung.

Die genaue Höhe der einzelnen Posten des Bundeszuschusses kann im Haushaltsplan des Bundes (aktuell für 2015) eingesehen werden, der öffentlich zugänglich ist. Sie finden ihn unter http://www.bundeshaushalt-info.de , dort zu Rente den Einzelplan 11 mit allen von ihnen angefragten Posten. Im Haushaltsjahr 2015 beträgt der gesamte Bundeszuschuss rund 90 Milliarden Euro.
Für den einzelnen Rentenbescheid kann man nicht aufsplitten, wie genau er sich aus Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil und Bundeszuschuss zusammensetzt, weil es sich ja um ein Umlagesystem handelt. D.h., Sie persönlich bekommen nicht Ihre persönlich eingezahlten Beiträge, sondern die heutige Beitragszahlergeneration zahlt die Renten der heutigen RentnerInnen.

Aus der Rentenkasse werden auch keine Beiträge „entnommen“, wie Sie nahelegen, vielmehr wird die Rentenkasse um die oben genannten Beiträge aus dem Bundeshaushalt erhöht.
Hinter Ihren Fragen steht die Sorge um die Zukunft der Renten. Dabei ist wichtig, zu erwähnen, dass unser Modell der umlagefinanzierten Rente sich als das stabilste und zukunftssicherste Modell im Vergleich zu anderen Ländern erwiesen hat. Dennoch ist es immer wieder Aufgabe des Parlaments, eine Balance zwischen der demografischen Entwicklung, den erworbenen Ansprüchen und der Leistungsfähigkeit der Beitragszahlenden zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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