Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bernd B. •

Frage an Kerstin Griese von Bernd B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese,
ich möchte 2 Dinge ansprechen. Erst nehme ich Bezug auf Ihre Antwort an Frau Rogall. Sie argumentieren mit dem unterschiedlichen Bildungsniveau der Angestellten und den beamten. Unabhängig von den Verdiensten, die sich selbstverständlich nach dem Bildung richten sollten, frage ich Sie, warum bei Arbeitern und Angestellten der Durchschnittslohn herangezogen wird, bei Beamten aber die Bezüge in den letzten 2 Jahren. Hier kann es aufgrund der Erwerbsbiographien nur zu Ungerechtigkeiten kommen. Was spricht Ihrer Meinung dagegen, die Regelungen bei Beamten nicht 1:1 auf Arbeiter und Angestellte zu übertragen ? Bezahlbarkeit kann nicht das Argument sein, denn die Pensionslasten werden früher oder später den Staatshaushalt platzen lassen und werden nicht reformiert. Wenn Sie die Ausbildung als Maßstab nehmen, dürfte (nur mal als Randnotiz) Frau Roth nicht 14.000,-- als stellvertr. Bundestagsvorsitzende verdienen und eine sehr hohe Pension erhalten. Aber ein immer gutverdienender Mensch kann trotz seiner hohen Rentenbeiträge, höchstens eine Rente i.H.v. ca. 2.300,-- bekommen, was in der Praxis nahezu nie passiert. Wieso sind die Pensionen nicht auch gedeckelt, wie Renten auch ? Was spricht aus Gründen der Gleichbehandlung gem. GG dafür ein Klientel mit derart hohen Versorgungszusagen gegenüber der Masse zu bevorteilen. Wenn Sie keine Bevorteilung sehen, bitte ich wie schön erwähnt um eine vernünftige und nachvollziehbare Erklärung dafür, warum Arbeitern und Angestellten nicht dasselbe System angebotene wird. Ergänzend würde ich gerne erfahren, wieso das Beamtentum vom demoskopischen Faktor nicht betroffen ist und die Lasten die der gesetzlichen GKV und RV durch Fremdentnahmen zugemutet wird.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bremer,

gerne beantworte ich ihre Anfrage.

Beamte stehen in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat und nehmen im Rahmen dieses Verhältnisses zumeist hoheitliche Aufgaben war. Sie müssen bei der Ausübung ihres Amtes stets verfassungstreu, unparteilich, uneigennützig und gesetzesmäßig agieren und dürfen auch nicht streiken. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten ist im Grundgesetz in Art. 33 Absatz 5 GG das Alimentationsprinzip verankert, welches einen jeden Dienstherrn verpflichtet den ihnen unterstellten Beamten eine Lebensunterhalt während und nach dem Ende des aktiven Dienstes zu zahlen.

Im direkten Vergleich von Renten und Pensionen ist zu berücksichtigten, dass hier in der Regel nur der gesetzliche Rentenanspruch mit dem Pensionsanspruch verglichen wird. Bei Angestellten stellt diese gesetzliche Rente allerdings nur die erste Säule der Altersversorgung dar. Die wichtige zweite Säule, unter anderem in Form der Betriebsrenten, findet beim Vergleich von Pensionen und Renten meist keine Berücksichtigung.

Pensionen werden zudem nicht in unbestimmter Höhe gezahlt, sondern sind auf den sogenannten Höchstversorgungssatz in Höhe von 71,75% bis 72,16% des letzten Gehalts je nach Bund oder Land begrenzt. Des Weiteren fanden in den letzten Jahren auch bei den Pensionen Kürzungen statt, um sie den Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen. So betrug der Höchstversorgungssatz bis Ende 2002 noch 75% des letzten Gehalts und soll auch in der Zukunft angepasst werden. Ferner muss auch berücksichtigt werden, dass nicht jeder Beamte eine sehr hohe Pension bezieht, denn viele Beamte sind in einer niedrigen Besoldungsstufe eingruppiert und haben demzufolge auch geringere Pensionsansprüche.

Die SPD lehnt die bisher bestehende Teilung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab und fordert eine einheitliche, für alle Menschen geltende Bürgerversicherung. Sie würde gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleich gut behandelt werden, die Zwei-Klassen-Medizin abgeschafft werden würde und es mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur Krankenversicherung geben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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