Frage an Kerstin Griese von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
mit Erstaunen habe ich registriert, dass die mit vielem Getöse eingeführte "Mütterrente" an den Ärmsten vorbei gegangen ist? Bei BezieherInnen von Grundsicherung werden die Einkommen aus der "Mutterrente" im vollen Umfang mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet. Wurde nicht postuliert, der Gesetzgeber gerade diejenigen Frauen, die wesentliche Teile ihres Lebens mit Kindererziehung verbracht haben und deshalb gar keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnten einen Ausgleich für ihre Lebensleistung bekommen? Die Realität sieht so aus, dass eben nur diejenigen profitieren, die bereits einen Rentenbezug oberhalb des Grundsicherungssatzes haben. Die schlechter gestellten haben im Zweifelsfall nicht einen Cent mehr in der Tasche.
Meine Fragen an Sie sind:
- War Ihnen bekannt, dass die Mütterrente im vollen Umfang mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird und ist dieses Verfahren in Ihrem Sinne?
- Ist es Realität, dass bedingt durch dieses Anrechnungsverfahren Kosten der Grundsicherung aus dem Sozial-Budget verlagert werden in die Rentenkassen und geschieht dies mit Ihrer Billigung?
- Sind Sie dafür, das Gesetz, bzw. dessen Umsetzung beizubehalten, oder meinen Sie es müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die von mir beschriebenen Auswirkungen zu verbessern?
Mit freundlichem Gruß
Bernd Schumann
Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen Dank für Ihre Frage zur Mütterrente. Beziehende von Grundsicherung können leider nicht zusätzlich zur Grundsicherung Mütterrente bekommen. Grundsicherung im Alter ist eine Fürsorgeleistung des Staates für diejenigen, deren Renten nicht für ein auskömmliches Leben ausreichen, sie wird aus Steuermitteln gezahlt. Fürsorgeleistungen sind immer nachrangig zu anderen Leistungen. Sie greifen dann, wenn die Betroffenen kein eigenes, ausreichendes Einkommen aus anderen Quellen erzielen. Bei der Berechnung der Grundsicherung werden vorhandene eigene Einkommen und auch eigene Renten herangezogen und um die Grundsicherung aufgestockt. Die Mütterrente als Teil der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung zählt dazu.
Natürlich ist es bitter, wenn Frauen nicht an den Verbesserungen bei der Mütterrente teilhaben können, weil sie Grundsicherung beziehen. Aber bei Fürsorgeleistungen des Staates gilt als Grundsatz immer, dass zuerst eigene Einkünfte bzw. Renten herangezogen werden, bevor sie aufstockend um staatliche Leistungen ergänzt werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für eine bessere Würdigung der Lebensleistungen in der Rente ein und möchten eine steuerfinanzierte Solidarrente einführen, damit niemand im Alter auf Fürsorgeleistungen des Staates angewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese