Frage an Kerstin Griese von Theodor Professor Dr. E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Giese,
wo soll denn im Reichsdeputationshauptschluss etwas zur Entschädigung der Kirchen stehen? Das eigentümliche Kirchengut wird ausdrücklich nicht angetastet, und ansonsten ging es um die Umwidmung von Einkommensquellen, die von den Kirchen, nachdem ihnen staatliche Leistungen (Justiz, Finanzverwaltung etc.) abgenommen waren, nicht mehr in Anspruch genommen werden mussten.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Ebert
Sehr geehrter Herr Ebert,
vielen Dank für diesen Hinweis. Als Historikerin finde ich diese Diskussion sehr spannend, muss aber ergänzend klarstellen, dass dies für die heutige gesellschaftliche Realität nur begrenzt weiterhilft.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss sind die Kirchen für die Enteignung
und Säkularisierung kirchlicher Güter entschädigt worden. Sie sind für eine
Quelle entschädigt worden, die ihnen regelmäßig die Finanzierung ihrer
Arbeit sicherte. Deshalb ging es damals nicht um eine einmalige Zahlung,
sondern um einen Ersatz für die wirtschaftliche Grundlage, die es den
Kirchen ermöglichte, Strukturen und Personal zu finanzieren.
Die Weimarer Reichsverfassung, deren Artikel wir ins Grundgesetz übernommen
haben, hat als einen wichtigen Schritt zur Trennung von Staat und Kirche
diese Leistungen genau so gesetzlich verankert, wie wir es jetzt vorfinden.
Dabei handelt sich nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der
Kirchen, sondern um geltendes Recht und um geltende Verträge.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese