Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Uwe S. •

Frage an Kerstin Griese von Uwe S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese,

sicherlich haben Sie auch davon gehört, dass in Köln ein katholisches Krankenhaus die Behandlung eines Vergewaltigungsopfers verweigerte. Wie stehen Sie dazu ?

In kirchlichen Einrichtungen gilt ein kirchliches Arbeitsrecht, obwohl diese Einrichtungen überwiegend vom Staat finanziert werden. Sollte man hier nicht für klare Verhältnisse sorgen? D. h. staatliche Zuschüsse gibt es nur, wenn das allgemeine Arbeitsrecht gilt.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schärf,

die katholische Kirche muss umgehend Konsequenzen aus der Zurückweisung eines Missbrauchsopfers durch zwei ihrer Krankenhäuser zu ziehen. Das war unterlassene Hilfeleistung und widerspricht der christlichen Nächstenliebe. Die Verantwortung dafür darf jetzt nicht auf den Rücken zweier Assistenzärzte abgeladen werden. Das Kölner Erzbistum muss sofort und unmissverständlich sicherstellen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen kann. Und der katholische Klerus muss darüber nachdenken, welche Folgen ihre verqueren Moralvorstellungen haben können.

Zu ihrer zweiten Frage: Es herrschen klare Verhältnisse, nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass der „dritte Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechtes verfassungsgemäß ist. Auch in kirchlichen Einrichtungen ist damit gewährleistet, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt sind und sie gegebenenfalls ihre Ansprüche mittels eines Streiks durchsetzen dürfen. Leider hat der ruinöse Wettbewerb in der Sozialbranche zu Dumping und Niedriglöhnen gerade bei privaten Trägern geführt, die dem allgemeinen Arbeitsrecht unterworfen sind. Ich sehe den Reformbedarf nicht primär im Arbeitsrecht, sondern wir brauchen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Sozialbranche, der für eine auskömmliche Bezahlung aller dort Beschäftigten sorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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