Frage an Kerstin Griese von Uwe S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Griese,
Ihre Äußerungen auf ihrer Internetpräsenz und Ihr Abstimmungsverhalten am 12.12.12 sind widersprüchlich und nicht rational nachvollziehbar. Einerseits erklären Sie, dass "die Kleinsten unseren Schutz brauchen" und gleichzeitig stimmen Sie einem Gesetz zu, welches diesen Schutz in unerträglicher Weise ignoriert.
Ihrer Web-Site-Aussage ist zu entnehmen, dass Sie für Kinderrechte Verfassungsrang verlangen. Sie erklären sogar, dass Kinder nicht das Anhängsel der Eltern sind. Eine Vorstellung, die Sie dem vorigen Jahrhundert zuordnen. Gleichzeitig erklären Sie hier, dass Kinderrechte durch die Eltern auszuüben sind. Dies ist nicht verständlich.
Sie schreiben: Kein Junge braucht (!) sich bei der Beschneidung zu entscheiden. Und quasi im selben Atemzug sprechen Sie von einem Vetorecht. Auch das Vetorecht für das Baby ist mir nicht verständlich.
Für Sie bilden Kinderrechte und Religionsfreiheit kein Widerspruch. Auch dies ist erklärungsbedürftig. Es kann nur dann kein Widerspruch sein, wenn dem Kind das Recht auf positive oder negative Religionsfreiheit zuerkannt wird.
Sie sprechen von unserem säkular-christlichen Standpunkt: Was ist das? Christlich und säkular sind für mich ein Gegensatz.
Sie wollen Menschen aus anderen Kulturkreisen nichts aufzwingen. Würde es nicht zu Ihren politischen Pflichten als demokratische Abgeordnete gehören, dass Sie für Menschenrechte und die individuelle Freiheit werben?
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Schärf
Sehr geehrter Herr Schärf,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem sie viele unterschiedliche Aspekte herausgreifen. Viele habe ich schon in den beiden vorangegangenen Abgeordnetenwatch-Antworten angesprochen. Ich möchte aus ihrer Stellungnahme deshalb nur einen Punkt exemplarisch herausgreifen. Sie schreiben: „Christlich und säkular sind für mich ein Gegensatz.“
Ich kann als überzeugte Protestantin diesen Gegensatz nicht erkennen. Meine Kirche hat sich schon vor langer Zeit dazu bekannt, dass religiöse Institutionen keine weltliche Macht ausüben dürfen. Spätestens seit der Barmer Theologische Erklärung von 1934 haben wir uns dazu bekannt, dass die Kirche kein staatliches Organ sein darf. Gerade auch als Bundestagsabgeordnete ist es mir wichtig, dass wir in einem säkularen Staat leben, in dem die Trennung von Kirche und Staat selbstverständlich ist.
Aber: Ein säkularer Staat ist kein religionsfreier Raum. Im Gegensatz zum Laizismus, der Partei für das Prinzip der Nicht-Religiösität ergreift, verhält sich unser Gemeinwesen neutral. Religion gehört zu unserer Gesellschaft und hat in ihr einen wichtigen Platz. Dies gilt nicht nur für die christlichen Kirchen – sondern selbstverständlich auch für den Islam und das Judentum.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese