Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Harro D. W. •

Frage an Kerstin Griese von Harro D. W. bezüglich Jugend

Wie stehen Sie zum "Kölner Urteil" zur Beschneidung? Sollte Ihrer Meinung nach ein Verbot der Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen gestzlich geregelt werden und, wenn ja, wie?

Dazu ein Hinweis:

Liest man die deutsche Presse und die Leserbriefe in der F.A.Z. zum Thema "Beschneidung", gewinnt man den Eindruck, durch das Kölner Gerichtsurteil sei eine typisch deutsche Diskussion in Gang gesetzt. Dem ist nicht so, auch wenn jüdische und muslimische Organisationen sich noch so sehr echauffieren. In 1996 wurde
THE ASHLEY MONTAGU RESOLUTION
TO END THE GENITAL MUTILATION OF CHILDREN WORLDWIDE
A Petition To The World Court, the Hague
dem Haager Gerichtshof zugeleitet, beschlossen von The Fourth International Symposium on Sexual Mutilations,University of Lausanne, Lausanne, Switzerland, die vom 9. Bis 11. August 1996 abgehalten wurde.
Sie beginnt folgendermaßen: "On this distinguished occasion of the Fourth International Symposium on Sexual Mutilations, University of Lausanne, Lausanne, Switzerland (9-11 August 1996), we honor Professor Ashley Montagu, an internationally renowned scientist, scholar and Humanist, who has committed his life to advancing the dignity, integrity and well-being of infants and children and their mothers throughout the world and who has pioneered in documenting the power of pleasure in human touch while condemning the pain and degradation inherent in the barbaric practice of the genital mutilations of children…”
Zur Beruhigung der deutschen Politiker, insbesondere der Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ashley Montagu stammt aus dem Londoner Arbeiterviertel, wo er 1905 geboren wurde und den Namen Israel Ehrenberg erhielt.

Mit freundlichen Grüßen
Harro D. Welzel

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welzel,

ich bin der Auffassung, dass eine Beschneidung nur dann erlaubt werden kann, wenn sie von medizinischem Personal im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis und unter örtlicher Betäubung ausgeführt wird. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dies zu regeln. Juden und Muslime sollen in Deutschland mit ihrer Religion leben können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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