Frage an Kerstin Griese von Gerd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Griese,
ich danke für die Antwort auf meine Frage, die allerdings so nicht befriedigen kann.
Ob ein Empfang (ich vermute mit Umtrunk und Häppchen) wichtiger als Abstimmungen im Parlament sind, sei dahingestellt.
Ich zitiere:...Das heißt, dass im Zentrum der Tätigkeit die Detailberatungen in den Ausschüssen und den verschiedenen Fraktionsgremien stehen....Genau: das müßte so sein!
Wenn dem so wäre, dann müßten doch auch die von Ihrer Fraktion zuständigen Abgeordneten das "Tricksen" mit der schlussendlichen Umformulierung mitbekommen haben.
Ich frage also nach: wer war in dem zuständigen Ausschuss anwesend von Ihrer Fraktion?
2) Haben die im Ausschuss anwesenden Damen und Herren die Änderungswünsche der Koalition nicht mitbekommen?Wie war das Ergebnis der Beschlußempfehlung?
3) Wenn die SPD das Meldegesetz SO nicht mittragen wollte, warum hat Sie dann nicht bei der Abstimmung im Bundestag den Antrag auf Beschlussunnfähigkeit des Parlaments gestellt?
4) Welche Abgeordneten Ihrer Fraktion waren bei der Abstimmung tatsächlich anwesend und haben abgestimmt?Mit welchem Votum?
5) Macht es sich die SPD aus Ihrer Sicht nicht zu einfach mit der von Ihnen zitierten nachträglichen Erklärung? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die - nicht endgültige erste Beratung des Betreuungsgeldgesetzes, bei der durch den Trick der Geschäftsordnung- draussenbleiben beim Hammelsprung - die Abstimmung verhindert wurde. Warum haben Sie diese Möglichkeit nicht genutzt?
Sehr geehrter Herr Schenk,
mir scheint, hier liegt ein Missverständnis vor. Der Johannisempfang heißt so, weil er nahe am Sonntag „Johannis“ stattfindet. Sie haben bei „Johannisempfang“ offensichtlich an ein alkoholhaltiges Getränk auf Beerenbasis gedacht und deswegen einen „Umtrunk“ unterstellt. Tatsächlich handelt es sich aber um die wichtigste jährliche Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Gespräch mit der Politik. In diesem Jahr ging es untern anderem um das Thema „Reformation und Musik“. Die Rede des EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider, auf dem Johannisempfang finden Sie hier:
http://www.ekd.de/vortraege/2012/20120628_schneider_johannisempfang.html
Die Abgeordneten der SPD haben im Innenausschuss die Änderungsanträge der Koalition abgelehnt, genauso wie anschließend das Gesetz in Gänze. Die SPD hat sowohl im Ausschuss als auch im Plenum geschlossen mit „Nein“ abgestimmt. Außerdem hat sie ihre Ablehnung vor der abschließenden Abstimmung mit einer ausführlichen Begründung zu Protokoll gegeben.
Wir arbeiten im Bundestag weder mit „Tricks“ noch mit Zufallsmehrheiten. Ein solches Vorgehen würden die Wählerinnen und Wähler auch nicht akzeptieren.
Die Debatte um das Betreuungsgeld war eine ganz besondere Situation. Da ging es darum, deutlich zu machen, dass etliche Koalitionsabgeordnete bewusst dieser Abstimmung fernbleiben wollten. Es gab eine ganze Reihe von Abgeordneten der CDU und der FDP, die im Vorfeld deutlich gemacht hatten, dass sie mit dem von der CSU durchgesetzten Betreuungsgeld nicht einverstanden sind. 126 (!) Koalitionsabgeordnete blieben deshalb der Abstimmung fern. Das führte zur Beschlussunfähigkeit. Die Abwesenheit der Opposition allein reicht nicht aus. Bei der Diskussion um das Meldegesetz gab es keinerlei Hinweise von Parlamentariern der Union oder der FDP, dass sie mit den Regelungen nicht einverstanden seien. Die Distanzierung erfolgte erst ein Woche später.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese