Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Lutz F. •

Frage an Kerstin Griese von Lutz F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Griese,

am 30.09. stellte Frau Andrea Fritsche die Frage, ob Sie den Lissabon-Vertrag vor der Abstimmung lesen und verstehen konnten. Immerhin handelt es sich dabei um ein hochkomplexes juristisches Vertragswerk. Die ARD-Sendung "Panorama" führte am Morgen der Abstimmung bei den Abgeordneten des Bundestages per Stichprobe eine Befragung durch. Der clip auf youtube ist Ihnen sicherlich bekannt. Keiner der befragten Abgeordneten konnte auch nur eine der gestellten Fragen zum Lissabonvertrag richtig beantworten, trotzdem schritt man anschließend geschlossen zur Abstimmung. Deshalb wiederhole ich hiermit nochmal die Frage von Frau Fritsch, da diese nicht beantwortet wurde:
1. Haben Sie den Vertrag vor der Abstimmung lesen und verstehen können und wann genau vor der Abstimmung haben Sie den Vertrag erhalten?
2. Ging Ihnen die sogenannte konsolidierte Fassung des Vertrages vor oder nach der Abstimmung zu und enthielt sie wesentliche inhaltliche Änderungen?
3. Warum gab es zum Lissabonvertrag in der BRD keine Volksabstimmung wie in einigen wenigen anderen europäischen Ländern?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Lutz Freise

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freise,

Ihr Eindruck, die Bundestagsabgeordneten hätten über den EU-Vertrag von Lissabon abgestimmt, ohne dessen Inhalt zu kennen, erstaunt mich. Der Vertragstext wurde dem Bundestag ebenso frühzeitig zugeleitet wie ergänzende Informationen der Bundesregierung. Über die wesentlichen Vertragsinhalte und deren Reichweite war ich durch die zuständigen Fachpolitiker meiner Fraktion und durch die umfassenden Informationen hinreichend informiert, um dem Vertrag zuzustimmen. Zudem habe ich das darauf folgende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, demzufolge der Lissabon-Vertrag verfassungsgemäß ist.

Eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag sah das Grundgesetz nicht vor. Möglicherweise hätte eine solche Beteiligung aller interessierter Bürgerinnen und Bürger die Legitimation des Lissabon-Vertrags in Deutschland gestärkt. Ich würde es unterstützen, wenn die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in das Grundgesetz aufgenommen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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