Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Josephin B. •

Frage an Kerstin Griese von Josephin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Griese,

am 08.09.2010 wurde Ihnen von Frau Andrea Fritsche eine meiner Meinung nach sehr fundierte und vor allem berechtigte Frage gestellt, auf die Sie unzureichend und abfertigend zu antworten beliebten. Den Vorwurf des Landesverrates Ihnen persönlich gegenüber, den Sie offensichtlich in diese Frage hineininterpretierten, kann ich an keiner Stelle erkennen, da Frau Fritsche lediglich um Ihre Meinung bat. Der ihrer Meinung nach festgestellte Tatbestand des Landesverrates war des weiteren - wie sie ausdrücklich betonte - lediglich etwas, was sie ihrer persönlichen Meinung nach festgestellt hat. Ich teile diese Meinung, möchte jedoch darauf hinweisen, dass auch ich keinesfalls sie persönlich beschuldigen oder Ihnen einen Vorwurf machen möchte - außer den, auf sachlich vorgebrachte Fragen in unsachlicher Weise zu antworten.

Frau Fritsche spricht einen durchaus diskussionswürdigen Sachverhalt an und ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie sich mit einer so fadenscheinigen Begründung der Diskussion verweigern. Daher möchte ich die Frage Frau Fritsches wiederholen: Was denken Sie über die EU, die als NGO staatliche Privilegien für sich beansprucht und was gedenken Sie, dagegen zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Josephin Baumann

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Baumann,

selbstverständlich antworte ich gerne auf sachlich gestellte Fragen, was ich durch meine vielen abgeordnetenwatch.de-Beiträge längst hinreichend deutlich gemacht habe. Ich bin einen überzeugte Anhängerin der Europäischen Union und habe deshalb als Bundestagsabgeordnete dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Die EU trägt maßgeblich dazu bei, Frieden und Wohlstand in Europa zu bewahren. Die Wissenschaft bezeichnet die EU als „internationale Organisation eigener Art“, da sie weder ein Staat noch eine klassische internationale Organisation ist. Sie ist auch keine Nichtregierungsorganisation, da die Regierungen der mittlerweile 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU vertreten sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 zur Verfassungsmäßigkeit des EU-Vertrags von Lissabon mit dem Grundgesetz festgestellt: „Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker - das heißt die staatsangehörigen Bürger - der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.“ In der selben Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male Schranken der europäischen Integration definiert, die dazu dienen, die demokratische Legitimation der EU zu gewährleisten. Die ausführliche Entscheidung des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon empfehle ich Ihnen zur Lektüre.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals entschieden, dass die europäische Integration mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese Bedingungen erfüllt die EU, so dass entsprechende Verfassungsklagen in der Vergangenheit jedes Mal gescheitert sind. Deshalb halte ich die Behauptung, die europäische Integration sei „Landesverrat“, für unverschämt und absurd. Die europäische Integration dient den Interessen ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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