Frage an Kerstin Griese von Wolfgang K. bezüglich Finanzen
Liebe Frau Griese,
die Wahl ist jetzt wohl entschieden und sie haben kein erneutes Mandat erhalten.
Mich würde interessieren, wie hoch ihre Altersversorgung jetzt aus den zwei Legislaturperioden sein wird und im Vergleich dazu, wie hoch maximal die Rente eines Beitragszahlers werden kann, wenn er sein gesamtes Berufslleben Höchstbeiträge gezahlt hat.
Können sie jetzt eigentlich wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurück kehren oder sind sie jetzt arbeitslos?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
ab meinem 67 Lebensjahr (also im Jahr 2033) habe ich einen Anspruch auf eine Altersentschädigung. Diese beträgt pro Jahr meiner Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent einer Abgeordnetendiät. Diese Diät beträgt zur Zeit 7668 Euro brutto - meine Nettoeinkünfte und Ausgaben, die ich als Abgeordnete hatte, finden Sie auf http://kerstin-griese.de/indexpf.htm .
Die Maximalrente eines normalen Beitragszahlers kann ich ihnen leider nicht nennen, da die Berechnung der verschiedenen öffentlich geförderten Rentenformen - gesetzliche Rente, Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge - kompliziert ist.
Seit Monatsbeginn gehe ich einer neuen Berufstätigkeit nach. Ich bin jetzt
hauptamtliches Vorstandsmitglied der Diakonie.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese