Frage an Kerstin Griese von Angelika B. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Griese,
danke für Ihre Antwort. Ich finde es auch wichtig, Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Dies ist zwar einfacher geworden, aber noch immer kann man keinen Vater wirklich zwingen. Wer nicht arbeiten will, findet problemlos einen Weg sich darum zu drücken.
Ihre Info, dass ALGII höher sei, als von mir angegeben wundert mich sehr. Ich kann mich in diesem Fall nur auf meinen Bescheid berufen. Haben Sie andere Erfahrungen? Meine Frage bleibt. Kkönnen Sie sich vorstellen, die Benachteiligung von Frauen mit Kindern gegenüber den Unterhaltspflichtigen Vätern zu ändern? Ich denke Ihnen ist bekannt, dass dieser, bei mir mit 1026 € festgestellte Bedarf das Kindergeld beinhaltet. Ebenfalls dass ich nur € 100,00 ohne Abzüge hinzuverdienen kann, ich somit überaupt nicht die Möglichkeit habe, den Kindern ein normales Leben zu ermöglichen. Abgesehen davon, dass der Kinderzuschlag so eng gestrickt ist, dass nur wenige Familien in den Genuss kommen, auch mit Kinderzuschlag komme ich lange nicht auf die Summe des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle von 377,00€/Kind+Kindergeld. Das ist aber doch wohl die Summe die mindestens nötig ist ein Kind würdig großzuziehen, oder werden die Männer, die brav arbeiten und bezahlen zu viel belastet? Ist der Mindestunterhalt zu hoch?. Angenommen ich verdiene die vorgeschriebenen 600€, erhalte vollen Kinderzuschlag von 240,00€ dann leben wir zu dritt knapp unter der Summe, die mir eigentlich als Mindestunterhalt nur für die Kinder zusteht.Natürlich finde ich es richtig, dass ich nicht auf Kosten des Staates leben wollen sollte und das will ich auch nicht, aber eine wirkliche Chance mit Kindern auf eigenen Beinen zu stehen habe ich nicht. Ich bin und bleibe wohl als Alleinerziehende, die keinen Unterhalt für ihre Kinder bekommt ganz klar benachteiligt. Bitte setzten Sie sich dafür ein, dass die Alleinerziehenden Eltern nicht mehr so stark benachteiligt werden.. Sie übernehmen in diesem Staat eine wichtige Aufgabe, die sie auch leisten können müssen.
Gruss Angelika Buchholz
Sehr geehrte Frau Buchholz,
eine Bedarfsgemeinschaft mit einer alleinerziehenden Personen und einem unter 16-jährigen Jugendlichen und einem über siebenjährigen Kind bekommt eine Regel- plus Mehrbedarfsleistung in Höhe von 1026 Euro - plus die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Das heißt, dass die Kosten der Brutto-Warmmiete (in einem bestimmten Rahmen) zur Regel- und Mehrbedarfsleistung addiert werden müssen. Gemessen an den Berliner Richtwerten beträgt ihr Alg II 1568 Euro.
Wenn ich die 1568 Euro mit dem in der von der Justiz festgelegten Düsseldorfer Tabelle vorgesehenen Betrag vergleiche, stellt sich der Unterschied ganz anders da. Berücksichtigt werden muss zudem, dass die Düsseldorfer Tabelle keine festen Sätze vorsieht - denn der Unterhalt ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig.
Trotzdem habe Sie ein einer Stelle recht: Wir müssen mehr für Alleinerziehende tun. Denn dies ist das Armutsrisiko Nummer 1. Priorität hat dabei für mich eine verlässliche und qualitativ gute Kinderbetreuung. Denn nur dann haben Alleinerziehende die Chance, den Lebensunterhalt ihrer Familie selbst zu bestreiten. Deshalb sieht das SPD-Regierungsprogramm vor, dass ab 2013 nicht nur das Recht auf einen Krippenplatz gesetzlich garantiert wird, sondern darüber hinaus das Recht auf eine Ganztagsbetreuung verbindlich verankert wird. Der Ausbau der Krippenplätze, der vom Bund mit vier Milliarden Euro mitfinanziert wird, läuft bereits auf Hochtouren.
Die SPD will, dass es künftig ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und Wohngeld auf der einen und Alg II auf der anderen Seite gibt. Wir möchten, dass es für Alleinerziehende eine spezialisierte Betreuung in den Arbeitsagenturen gibt. Und wir wollen eine flächendeckenden Mindestlohn.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese