Frage an Kerstin Griese von Petra D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 03. September 2009.
Erst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich keine Rechtsberatung von Ihnen wollte. Ich denke nur, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen. Ich werde mich diesbezüglich, wie von Ihnen empfohlen, an das Landesjustizministerium wenden.
Nun aber zum Unterhaltsvorschuss. Was heißt für Sie eigentlich flexibel? Wäre es nicht viel besser, wenn dafür gesorgt würde, dass der Unterhaltspflichtige an die Kinder Unterhalt bezahlt? Und zwar in der Höhe der den Kindern auch zusteht und nicht ein Mindestunterhalt! Schließlich spart mein geschiedener Mann jetzt am Unterhalt unserer ersten Tochter und den kompletten Unterhalt unserer "Großen" und ab nächstes Jahr, dann wird unsere Jüngste 12 Jahre, alles. Und dann??? Existieren Kinder ab 12 Jahren nicht mehr?
Warum wurde eigentlich die Kindergelderhöhung beim Unterhaltsvorschuss abgezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Derouaux
Sehr geehrte Frau Derouaux,
wie ich bereits geschrieben habe, bin auch ich der Meinung, dass der Unterhaltspflichtige zahlen muss. Dies muss in Zukunft Priorität haben. „An 500.000 Kinder alleinerziehender Mütter musste der Staat im Jahr 2008 Unterhalt zahlen, weil die Väter verschwunden waren oder die Unterstützung verweigerten; Bund und Länder kostete das 846 Millionen Euro“, heißt es in einer Reportage der Zeit ( http://www.zeit.de/2009/24/Alleinerzieher?page=all ). Das muss sich ändern.
Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 12. Lebensjahr. Das ist ein Missverständnis. Allerdings endet die Zahlung des Unterhaltsvorschusses nach sechs Jahren beziehungsweise mit dem 12. Geburtstag. Hier müssen meines Erachtens statt dieser willkürlichen Grenzen flexiblere Regelungen her. Die SPD plant in ihrem Regierungsprogramm eine entsprechende Flexibilisierung des Unterhaltsvorschusses.
Die große Koalition hat sich im Januar auf das Konjunkturpaket II geeinigt. Die SPD hat dabei durchgesetzt, dass Familien mit Kindern besonders entlastet werden. Neben der Einführung des Schulbedarfpakets für Kinder, deren Eltern Alg II oder Sozialgeld beziehen und der Erhöhung der Kinderregelsätze für 6- bis 13-jährige Kinder haben wir das Kindergeld erhöht und den Kinderbonus beschlossen. Der Kinderbonus wird ebenso wie das Kindergeld jedem Elternteil zur Hälfte angerechnet. Als Vorsitzende des Familienausschuss im Bundestag ist mir bewusst, dass viele alleinerziehende Mütter vor finanziellen Schwierigkeiten stehen. Der Familienausschuss wollte, dass der Kinderbonus nicht auf bestehende Unterhaltspflichten angerechnet werden kann. Leider hat sich der Bundestag in der Gesamtberatung des Konjunkturpakets nicht unserem Votum angeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese