Frage an Kerstin Griese von Petra D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese!
Ich bin 41 Jahre alt und habe 2 Kinder (15 u. 11 Jahre) seit 2002 bin ich von deren Vater geschieden. Seit 01.04.2008 zahlt mein geschiedener Ehemann keinen Unterhalt für unsere gemeinsamen Kinder. Er ist selbstständiger Fahrlehrer und hat wohl (angeblich) nicht genug Einkommen, da er nochmals geheiratet hat und aus dieser Ehe ein Sohn hervorgegangen ist. Für meine jüngste Tochter erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Seit April 2009 läuft eine Abänderungsklage meines geschiedenen Mannes bei Gericht. Am 30. Juni 2009 wurde endlich ein Urteil gesprochen, wonach die Klage meines Mannes wohl abgelehnt wurde (Unterhalt sollte am 0,- € gesetzt werden). Dieses Urteil liegt mir allerdings immer noch nicht schriftlich vor. Ich bin selber seit Februar 2003 voll berufstätig. Nun meine Fragen: Warum dauern solche Unterhaltsverfahen so lange, schließlich habe ich seit über einem Jahr keinen Unterhalt mehr erhalten. Das Geld fehlt vorne und hinten. Warum dauert es dann nochmals über einen Monat bis man ein schriftliches Urteil erhält. Freiwillig, also ohne schriftliches Urteil zahlt mein geschiedener Ehemann garantiert nicht. Wenn der Steuerzahler schon für den Unterhalt von Kindern aufkommen muss (Unterhaltsvorschuss), warum endet dieser mit 12 Jahren bzw. nach 74 Monaten! Was ist danach? Leider verweigert mein geschiedener Ehemann schon seit Jahren auch jeglichen Kontakt zu unseren Kindern! Die großen Verlierer sind die Kinder! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Derouaux
Sehr geehrte Frau Derouaux,
vorab möchte ich um Verständnis darum bitten, dass ich als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten kann. Auch kann ich Ihnen keine Auskunft zu der Dauer von Gerichtsverfahren geben, da dies allein in der Zuständigkeit der Gerichte liegt. Wenn die überlange Dauer eine Folge der Überlastung des Gerichtes ist, könnten Sie gegebenenfalls beim Landesjustizministerium nachfragen, ob hier von Seiten der Landesregierung eine verbesserte Ausstattung geplant ist.
Der Unterhaltsvorschuss, der in der Tat zeitlich begrenzt ist, ist keine Sozialleistung. Sondern das Jugendamt streckt den Betrag nur vor – letztlich muss aber der Unterhaltspflichtige zahlen. Der Missstand liegt darin, dass zwei Drittel aller alleinerziehenden Mütter, die einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann haben, ihr Geld gar nicht oder nur unregelmäßig erhalten. Das kostet den Staat jährlich 700 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss.
Bedrückend ist, dass bei dieser Unterhaltsverweigerung die Kinder die Verlierer sind. Das ist tatsächlich ein gesellschaftlicher Skandal.
Die SPD sieht in ihrem Regierungsprogramm vor, dass Bund, Länder und Kommunen Maßnahmen verabreden, damit zukünftig der Vorschuss konsequent von den Unterhaltspflichtigen zurückgefordert wird. Gleichzeitig fordert die SPD, die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibel zu gestalten und damit die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese