Frage an Kerstin Griese von Gregor S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Griese,
mich interessiert, warum die öffentliche Anhörung zum Kinderschutzgesetz vom 25.Mai nicht im Archiv des Bundestages bzw. des Ausschusses für Familie, Senioren usw. auffindbar ist.
Telefonisch teilte man mir mit, dass eine 2/3 Mehrheit des Ausschusses einer Veröffentlichung der Sitzung als Video(-Stream) zustimmen muss bzw. diese ablehnen kann.
Können Sie mir mitteilen, ob das der Grund ist, weshalb gerade diese Sitzung (noch) nicht verfügbar ist?
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
das Wortprotokoll der Anhörung ist mittlerweile auf bundestag.de eingestellt worden:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/anhoerungen/anhoerung20/index.html .
Einen Videomitschnitt gibt es leider nicht, was allerdings nicht auf eine Entscheidung des Ausschusses zurückgeht. Darüber, was im Web-TV-Angebot des Bundestages zu finden ist, entscheiden die zuständigen Fachleute der Bundestagsverwaltung, die dabei auf die begrenzten Ressourcen Rücksicht nehmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese