Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Franz Josef G. •

Frage an Kerstin Griese von Franz Josef G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Griese,
sie sind als Wahlkreiskandidatin der SPD für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welche zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und wem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger (zukünftige) Volksvertreter(in) und Abgeordneter (Abgeordnete) des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
FJGoesmann

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Goesmann,

richtig ist, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrs-zulassungsordnung geändert hat. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), wurden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung auf Wohnmobile hat, ist Gegenstand von Gesprächen unter den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu. Die letztendliche Entscheidung liegt bei den Ländern und der Bund ist ohne Einfluss darauf, weshalb ich als Bundestagsabgeordnete rein formal auch keine Gesetzesanträge der Länder unterstützen könnte.

Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gar nicht bezweckt ist. Die SPD hat sich dagegen eingesetzt, ist aber an den jeweiligen Mehrheiten der CDU/CSU in den Ländern gescheitert.

Die SPD setzt sich aber weiterhin ausdrücklich dafür ein, dass Wohnmobile nicht höher besteuert werden als bisher.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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