Frage an Kerstin Griese von Dirk A. bezüglich Jugend
KJM und der JusProg e.V.
Guten Tag Fr. Griese,
aktuell schlägt das vom Verein JusProg e.V [1] bereitgestellte Programm
"Jugenschutzprogramm" ja große Wellen [2][3].
In diesem Programm bzw. der dazu gehörigen Filterliste werden auf recht
absonderliche Weise bestimmte Seiten gesperrte oder auch nicht. So wurden z.B. bis heute die Homepage der Grünen, gruene.de, standardmäßig als jugendgefährtend eingestuft und gesperrt. Die Seiten von SPD und CDU hingegen nicht. Des weiteren wird Bild.de (Springer ist Förderer des Vereins) als vollkommen unbedenklich bezeichnet (trotz frei zugänglichen Erotikbereichen), während bildblog.de als kritisches Medium erst ab 16 freigegeben ist(/war).
Und so weiter.
Brisanz bekommt die ganze Sache nun dadurch, das die KJM im Moment dieses Programm als einziges am Markt, für eine Zertifizierung als Jugenschutzfilter prüft.
Jedoch verstößt bereits die unterschiedliche Behandlung der Parteien gegen §5 des Parteiengesetzt was eigentlich jegliche öffentliche/staatliche Unterstützung eines solchen Systems hinfällig macht.
Ein weiteres "Manko" dieses Systems ist die, doch recht offensichtliche Bevorzugung von wirtschaftlichen Förderen[4] und die Benachteiligung von Kritikern / Konkurrenten.
Frage:
Welche Postition bezieht der Bundestag bzw. ihr Ausschuß zu dieser Problematik?
Wie ist es politisch zu bewerten, das eine öffenltiche Einrichtung wie die KJM, einen derartig offensichtlichen Versuch zur Einrichtung eines Filtersystem durch die(Erotik-)Content-Anbieter unterstützt (Einleitung einer Evaluierung).
[1] http://jugendschutzprogramm.de/
[2] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30391/1.html
[3] http://www.spiegelfechter.com/wordpress/542/jugendschutz-ad-absurdum
[4] Springer, Beate Use, div. Erotikanbieter
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Abe
Sehr geehrter Herr Abe,
eine Diskussion im Bundestag zu dem von Ihnen geschilderten Programm des Vereins JusProg hat es bislang nicht gegeben. Ich halte die von Ihnen geschilderte Auswahl der zu filternden Websites ebenfalls für sehr verwunderlich und überaus bedenklich, insbesondere wenn dies eine dauernde Praxis bleibt.
Ein vom KJM anerkanntes Jugendschutzprogramm gibt es zurzeit noch nicht. Alle bislang vorgelegten Programm, auch das des JusProg e.V., entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das JusProg-Programm ist nur für einen Modellversuch zugelassen, an dem insgesamt drei Programme teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese