Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Maren K. •

Frage an Kerstin Griese von Maren K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese!
Die 2. Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes wird mit „bewundernswerter“ Geschwindigkeit durch die Instanzen zur Gültigkeit gebracht. Obwohl erst am 04. Mai eine Anhörung im Familienausschuss mit betroffenen und neutralen Sachverständigen stattfand und noch kein offizielles Wortprotokoll vorliegt, soll schon am 13. Mai ein Gesetzentwurf im Ausschuss zur Lesung am 14. Mai im Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
Hat der Ausschuss denn tatsächlich die Möglichkeit gehabt, alle Argumente der Sachverständigen abzuwägen und möglichst im Sinne der Contergangeschädigten zu berücksichtigen?
Mich erstaunt dieses in meinen Augen überstürzte Vorgehen doch sehr, nachdem man jahrzehntelang die Conterganproblematik ignoriert hatte. Ja, sie erscheint mir angesichts der auf dieses Gesetz gesetzten Hoffnungen der Betroffenen unangebracht und zynisch – auch wenn ich weiß, dass die Lebenssituation vieler prekär ist und sie höhere Entschädigungen benötigen.
Zu den geplanten Sonderzahlungen ist zu sagen: Wir wissen nichts über Berechnungsparameter und haben keinen Anhaltspunkt über mögliche Summen.
Von „Entschädigung“ wird von Seiten der MdBs auch nicht geredet- nur von „Bedarfen“. Contergan macht entweder zum Bittsteller, um Leistungen gemäß SGB zu beantragen -oder in dem Falle, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden können, wird Contergan und seine Folgen "privatisiert". Beides entspricht nicht dem Urteil des BVG von 1976 (auch hier ist man sich nicht sicher gewesen, ob wir überhaupt entschädigt worden sind und welchen Charakter die Conterganrenten haben), dass der Bundesrepublik die Verantwortung für uns anheim gelegt hat, und ist wohl kaum geeignet, positiv für die Reputation der Bundesrepublik Deutschland zu wirken.
Wieso kann es auch nach 50 Jahren noch keine anständige und gerechte Entschädigung für uns geben?

Mit freundlichen Grüßen
Maren Kühlen

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kühlen,

ich bin froh, dass wir am Donnerstag im Bundestag das Contergan-Stiftungsgesetz verabschiedet haben und dass dies keine über viele Monate dauernden Beratungen erforderte. Schließlich sind die Contergan-Geschädigten bereits älter, leiden zusätzlich unter Folgeschäden und brauchen immer mehr außerhäusliche Hilfe. Dies ist der entscheidende Grund, warum wir das Gesetz auf den Weg gebracht haben.

Seien Sie versichert: Ausreichend Zeit zur Beratung und zur Einbeziehung der Sachverständigenmeinungen hat es gegeben. Insbesondere die zuständigen Berichterstatter aus allen Fraktionen haben sich intensiv damit beschäftigt (Ihnen lag der Entwurf des Wortprotokolls schon lange vor).

Dass mit der Gesetzesänderung nicht alle Wünsche und Forderungen erfüllt werden, ist mir bewusst. Doch ich bin überzeugt, dass wir das sinnvoll Machbare damit erreicht haben. Näheres habe ich bereits in einer Frage zum selben Thema beantwortet: http://www.abgeordnetenwatch.de/kerstin_griese-650-5497--f179511.html .

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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