Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Stephan N. •

Frage an Kerstin Griese von Stephan N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr verehrte Frau Griese, anlässichlich der Anhörung zum 2. Conterganänderungsgesetz erklärten Sie, auf Nachfrage einiger Conterganopfer, dass es sich bei der Contaganrente um einen "Hilfsbedarf" handelt.
Gestatten Sie mir die folgenden Fragen:

- Wenn es sich um einen "Hilfsbedarf" handelt, wo bleibt der Schadensersatz?
- Glauben Sie wirklich, dass die Maßnahmen des 2. Conterganänderungsgesetzes den zugefügten und noch zu erwartenden Schäden entsprechen?
- Sind Sie der Meinung, dass die Bundesregierung mit diesem Änderungsgesetz der übernommenen Verantwortung gerecht wird? Wenn ja, weshalb?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Nuding (Sprecher des Hungerstreikkomitees der deutschen Conterganopfer)

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nuding,

die Große Koalition hat ein zweites Gesetz zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es soll bereits am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

In diesem Gesetz ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen soll. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am Grad der Behinderung. Damit wollen wir den Contergan-Geschädigten einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.

Diese Sonderzahlung wird finanziert durch 50 Millionen Euro, die die Firma Grünenthal beisteuert, und 50 Millionen Euro aus dem Vermögen der Conterganstiftung. Die dann insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt.

Auf Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die monatliche Unterstützung künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern.

Die erlittenen Conterganschädigungen lassen sich nicht durch Geld aufwiegen. Das wird auch gar nicht versucht. Sondern es geht darum, dass die Betroffenen sich ihren konkreten Hilfebedarf finanziell erlauben können. Näheres zur Geschichte habe ich bereits in einer anderen Frage beantwortet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/kerstin_griese-650-5497--f148286.html .

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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