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Kerstin Bednarsky
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Frage von Jörg B. •

Frage an Kerstin Bednarsky von Jörg B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bednarsky,

nach dem die Bundesregierung zum Jahresende 2004 das Bundessozialhilfegesetz sowie die Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III abgeschafft und dafür das Gesetz zur Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende (SGB II) seit dem 01.01.2005 in Kraft gesetzt hat, hat sich nicht nur Ihre Partei zum Ziel gesetzt, dieses Gesetz wieder abzuschaffen.

Welche Alternativen sehen Sie zu diesem Gesetz, das bisher Milliarden an Steuergeldern und Millarden an Fördermitteln sowohl für Leistungsempfänger als auch für die Wirtschaft geschluckt hat, und welche Möglichkeiten sehen Sie als Landtagsabgeordnete, sich für eine zukunftsweisende Alternative einzusetzen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Behnisch,

ja, das ist richtig, DIE LINKE hat sich von Anfang an gegen das sogenannte Hartz IV Gesetz, gewandt. Wir setzen uns als Fraktion im Bundestag und auch in den Landtagen dafür ein, dass dieses Gesetz "abgewählt" wird. Dieses Gesetz schafft Armut, vorallem für Kinder, ist diskriminierend und eines vielgelobten Sozialstaates unwürdig.

Folgende Forderungen erhebt DIE LINKE um dieses Gesetz, welches durch den damaligen Bundeskanzler, Herrn Schröder, SPD, mit ins Leben gerufen wurde, abgeschafft werden kann.

- den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung verbessern: Kurzarbeitergeld in der Krise verlängern und ausweiten, Erstattungspflichten für Unternehmen nach der Krise erhöhen, die Einrichtung von Auffang- und Beschäftigungsgesellschaften erleichtern, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängern;

- die aktive Arbeitsmarktpolitik ausbauen: die Weiterbildung stärken, einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen schaffen und die Ansprüche auf Förderung als eine Versicherungsleistung verankern;

- die Zumutbarkeit von Arbeit für ALG I-Beziehende an neue Bedingungen knüpfen: existenzsicherndes Einkommen schaffen; die berufliche Qualifikation in Wert stellen, am vorherigen Verdienst orientieren, die Ansprüche an Flexibilität und Pendelzeiten senken, die politische und religiöse Gewissensfreiheit achten, freiwillige Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen gewähren;

- Hartz IV abschaffen und damit die schädlichen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt beseitigen: alle Erwerbslosen gleich behandeln; den gleichen Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Integrationsleistungen herstellen und alle Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige, tariflich bezahlte Arbeitsverhältnisse umwandeln;

- Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet:

- Anspruch für alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen, die über
kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, um ihren Mindestbedarf
zu decken;

- DIE LINKE unterstützt den Kampf der Gewerkschaften und Sozialverbände im „Bündnis soziales Deutschland“ für eine sofortige Anhebung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger. Wir fordern für die nächste Wahlperiode die Anhebung auf 500 Euro. Danach soll der Regelsatz Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wachsen, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Perspektivisch setzen wir auf die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung;

- nachweisbare Sonderbedarfe werden zusätzlich übernommen;

- das Kindergeld ist anrechnungsfrei;

- Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 im SGB II;

- angemessene Wohnkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ersetzen (Maßstab Wohnfläche: Kriterien sozialer Wohnungsbau, Maßstab Miete: Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete, Bruttowarmmiete); ein Umzug – frühestens nach einem Jahr Übergangsfrist – ist unzumutbar, wenn er eine soziale Härte darstellt oder die Kommune keine angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann;

- die Schnüffelpraxis der Wohnungsbesuche einstellen;

- die U25-Regelung ersatzlos streichen;

- die Bedarfsgemeinschaft abschaffen, das Individualprinzip auf der Basis der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen einführen;

- die Vermögensfreigrenzen auf 20.000 Euro pro Person heraufsetzen und das Schonvermögen für die Altersvorsorge auf 700 Euro pro Lebensjahr anheben;

- das Rückgriffsrecht des Staates gegenüber den Erben von Grundsicherungsbezieherinnen und -beziehern (§ 35 SGB II) abschaffen.

Was den Landtag Brandenburg betrifft, Hartz IV ist ein Bundesgesetz, so haben wir die vielfältigen parlamentarischen Möglichkeiten genutzt, um auf die Situation der Hartz IV Betroffenen hinzuweisen. Hartz IV Ursachen und Auswirkungen wurden in den Fachausschüssen thematisiert. . Im Land haben wir Alternativen entwickelt, die auf dieser Ebene möglich sind. Es wurde u.a. von den LINKEN ein Konzept eines "Öffentlich geförderten Beschäftigungsektors" einschließlich Finazierung, entwickelt. Zwischen Markt und Staat wollen wir in Brandenburg den ÖBS einrichten, in dem gesellschaftlich sinnvolle notwendige Arbeit organisiert und verrichtet wird und sich Langzeitarbeitslose eine neue Perspektive aufbauen können. Beschäftigungsverhältnisse müssen existenzsichernd, sozialversicherungspflichtig und freiwillig sein. In Berlin, wird der ÖBS, bereits erfolgreich praktiziert. Diesen Vorschlag für ein Konzept ÖBS, kann ich hier nur kurz anbringen, da ansonsten die Antwort auf Ihre Frage, noch länger werden würde.