
(...) 1. Jede Beschlussempfehlung zu einer Petition enthält zwingend auch eine Begründung. Zu den Petitionen holt der Ausschussdienst in der Regel Stellungnahmen der Bundesregierung oder anderer zur Auskunft verpflichteter Stellen ein, sofern nicht zu bereits vorliegenden sachgleichen Petitionen Stellungnahmen vorliegen (siehe Punkt 7.7 der Grundsätze und Richtlinien). (...)