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Kay Gottschalk
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Frage von Chris M. •

Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

Sehr geehrter Herr Gottschalk,

Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG wurde 2019 von der CDU-SPD Bundesregierung verabschiedet und betroffene Bürger müssen mühsame Klagewege beschreiten, da die derzeitige Ampelregierung nicht die Notwendigkeit einer Abschaffung von Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG erkennt und vielmehr daran festhalten will.

Wird die AfD sich aktiv für eine Abschaffung einsetzen, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

MfG

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Das Finanzgericht hat entschieden, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Folge des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) zur Ungleichbehandlung führt, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt. Es hat die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde eingelegt.

Wir können die Entscheidung gut nachvollziehen.

Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.

Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns derzeit leider noch eine Mehrheit fehlt, damit Politik und die daraus resultierenden grundlegenden Gesetze wieder zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes gemacht werden. Ich bitte Sie herzlich, bei der nächsten Wahl ihr Kreuz bei der AfD zu machen.

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